15.06.2011 - Der Deutsche Fundraising Verband (DFRV) zeigt sich in einem offiziellen Statement "bestürzt" über Vorwürfe des Spendenbetrugs gegen Verantwortliche der VFK Krebsforschung und Vertretern von Dienstleistern. Die Meldungen könnten nicht nur die gesamte Fundraising-Branche treffen, sondern auch die Spendenkultur und eine Kultur des Gebens in Deutschland nachhaltig schädigen, so der Verband. Aktuell recherchiere der DFRV, um sich einen Einblick in die Faktenlage zu verschaffen, eine abschließende Beurteilung treffen zu können und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen, wie es heißt.
"Eine überwiegend seriös arbeitende Branche sieht sich in diesem Fall Betrugsvorwürfen ausgesetzt. Wir bedauern diesen Vorgang sehr", so der Verband. Der Vorstand des DFRV habe die entsprechenden Gremien, die Schiedskommission und den Ethik-Ausschuss beauftragt, sich über die Sachlage Klarheit zu verschaffen. Die Schiedskommission entscheidet über Verstöße von Mitgliedern gegen die Grundregeln für eine gute ethische Fundraising-Praxis, heißt es in der Schiedsordnung des DFRV. Sie kann dem Vorstand die Entlastung des Mitglieds, eine schriftliche Rüge, eine befristete Aussetzung der Mitgliedschaft oder den Ausschluss des Mitglieds vorschlagen. Dies kann ebenfalls veröffentlicht werden.
Maßgeblich für die Beurteilung und gegebenenfalls weitere Maßnahmen seien die vom Verband und seinen Mitgliedern verabschiedeten 19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis. Darin heißt es unter anderem unter dem Punkt "Integrität": "Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt."
Dem Deutschen Fundraising Verband gehe es nicht um eine juristische Beurteilung, "dies ist Aufgabe der damit betrauten juristischen Behörden", so der Verband. Vielmehr gehe es darum, von einer Kultur des Gebens gegebenenfalls Schaden abzuwenden "durch eine angemessene ethische Beurteilung, womit entsprechende Konsequenzen verbunden sein können".
Wie ONEtoONE in der vergangenen Woche berichtete, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen drei Personen aus der Fundraising-Branche Anklage wegen Betrug, Untreue oder Beihilfe zur Untreue zu erheben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber ONEtoONE, dass sich das Verfahren gegen die Geschäftsführerin des Vereins sowie einen 42-jährigen Rechtsanwalt, der für den VFK tätig gewesen sein soll, und einen im Ausland lebenden 65-jährigen Deutschen richtet. Gegenstand der Beschuldigungen seien der hohe Werbe- und Verwaltungsaufwand des VFK, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Veruntreuung von Spendengeldern darstellen. Laut Berichten des "Spiegel" und des Radiosenders NDR Info habe die Organisation seit 2005 12,5 Millionen Euro an Spenden eingenommen, aber nur 18 Prozent, also 2,25 Millionen für die Satzungsziele ausgegeben. Darüber, ob die Anklage zugelassen wird, entscheidet das Landgericht Hildesheim. Bis August haben die Beschuldigten Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. (re)
[k]In einer früheren Version dieses Artikels schrieb ONEtoONE, dass sich die Betrugsvorwürfe auch gegen den Dialogmarketingdienstleister SAZ richteten. SAZ stellte hierzu gegenüber ONEtoONE fest, dass keine der Gesellschaften von SAZ Beschuldigte im Verfahren gegen die VFK Krebsforschung gGmbH sei. Wir haben den Artikel daraufhin geändert.[/k]
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