05.06.2008 - Die Deutsche Post hat kein Monopol auf die Bezeichnung "Post". Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Nach dem BGH-Urteil dürfen auch Konkurrenten das Wort "Post" in ihrem Namen benutzen. Damit können die City Post und Die neue Post ihren Firmennamen behalten.
Der Bonner Konzern wollte den alternativen Postdienstleistern die Benutzung des Namens untersagen, da nach Ansicht der Deutschen Post Verwechslungsgefahr besteht. Das sahen die Richter vom Bundesgerichtshof anders. Allein durch die Benutzung der Bezeichnung "Post" entsteht nach dem Urteil noch keine Verwechslungsgefahr. Die Wettbewerber dürften aber nicht auch noch Kennzeichen der Deutschen Post wie etwa das Posthornzeichen oder die Farbe Gelb verwenden. Urteile vom 5. Juni 2008: I ZR 108/05 und I ZR 169/05.
Damit ist der juristische Streit um die "Post" allerdings noch nicht ausgestanden. Am 23. Oktober will der BGH darüber entscheiden, ob die eingetragene Marke "Post" gelöscht wird. Als Markeninhaberin will die Deutsche Post dies naturgemäß verhindern. Es könnte sich dann jeder Postdienstleister dieses Namens bedienen. (te)
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de