27.08.2007 - Wer bei der Online-Reichweitenstudie Internet Facts ausgewiesen werden will, muss künftig Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) sein.
Das hat die für die Internet Facts verantwortliche Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung (Agof) beschlossen. Die Organisation will damit die methodische Qualität ihrer Makrt-Media-Studie gewährleisten. Die IVW prüft die korrekte Implementierung der technischen Voraussetzungen, die Umsetzung des so genannten Skalierbaren Zentralen Messverfahrens (SZM) sowie die Kategorisierung der Angebote. Die Agof überwacht weiterhin die Einhaltung der technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Internet Facts.
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