30.05.2002 - Das europäische Parlament hat am Donnerstag, den 30. Mai 2002, neue Datenschutzrichtlinien verabschiedet.
Die beiden größten Fraktionen haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der folgende Regelungen vorsieht: Die EU-Mitgliedsstaaten dürfen den Datenschutz nur zur Verbrechensbekämpfung oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit aufheben. Die Speicherung von Verbindungsdaten oder das Abhören von Kommunikation muss im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, der Menschenrechtskonvention der EU und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfolgen. Zum Thema Spam-Mails und Cookies hat das Parlament beschlossen, dass der User sein Einverständnis geben muss, bevor er Werbe-Mails erhält. Bei Cookies muss der Website-Betreiber den Nutzer vor der Speicherung über den Zweck informieren und die Möglichkeit geben, die Cookies abzulehnen. Der Kompromiss wird zunächst auf drei Jahre begrenzt und in dieser Zeit nochmals geprüft.
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