04.10.2001 - Auf die Auswirkung, die das 2002 in Kraft tretende "Elektronischer-Geschäftsverkehr-Gesetz" (EGG) für die Anbieter von Online-Rabatt-Bonussystemen haben könnte, weist die Mummert + Partner Unternehmensberatung hin.
Das Gesetz verbietet den Unternehmen, ohne Einverständnis des Verbrauchers Datensammlungen anzulegen. Jede Firma, die an der Transaktion beteiligt ist, erhält nur die für sie unabdingbar notwendigen Daten, die Bank beispielsweise den zu zahlenden Betrag, aber keine Informationen über das dafür gekaufte Produkt. Dies könnte auch bisher skeptische Surfer überzeugen, die aus Gründen der Datensicherheit auf Online-Käufe verzichtet haben - nur: langfristige Kundenbindung und Marketingmaßnahmen sind auf dieser schmalen Datenbasis nicht möglich. Hier eröffnet sich eine Chance für Bonusprogramme, möglich geworden durch den Wegfall des Rabattgesetzes: Verbraucher, die sicher und anonym einkaufen wollen, zahlen den normalen Preis - wer mehr von sich preisgibt, kann mit Preisnachlässen und Produktgeschenken belohnt werden.
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