02.06.2001 - Powershopping verstoße gegen Gesetz des unlauteren Wettbewerbs
Das Oberlandesgericht Köln hat PrimusOnline und deren Tochter PrimusPowershopping in Köln verboten, beim Powershopping Produkte mit gestaffelten Preisen anzubieten. Dieses dynamische Preismodell, bei dem Verbraucher sich beim Einkaufen verbünden können, um Preisnachlässe zu erzielen, verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof, der nun ein Grundsatzurteil zu fällen hat.
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