Erfolg für Onlinehändler

Keine Abmahnungen mehr für 'Black Friday' - Markenlöschung erfolgreich

05.04.2018 - Weil "Black Friday" als Wortmarke eingetragen war, waren deutsche Online-Händler seit Jahren abmahngefährdet. Das ist nun vorbei. Das Deutsche Patent- und Markenamt will die Marke für den ECommerce-Event nun offenbar löschen.

von Joachim Graf

Die Eintragung der Wortmarke "Black Friday" sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen, hat nun offenbar das DPMA   entschieden. Mehrere Kanzleien reklamieren den Erfolg für sich. Hintergrund: Das DPMA hatte insgesamt 15 Verfahren zu einer Entscheidung zusammengefasst. So setzte beispielsweise Arqis Rechtsanwälte   (München) die Löschungsklage für die Kosmetikhändlerin Grassinger GmbH durch, die Berliner Anwaltskanzlei HK2   die im Auftrag der , Betreiberin der Schnäppchenplattform MyDealz.de   .

Die Super Union Holdings Ltd.   ist Inhaberin der am 20. Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke Black Friday   . Die Wortmarke ist u.a. für verschiedene Formen der Werbung markenrechtlich umfangreich geschützt. Ab Oktober 2016 informierte die Black Friday GmbH auf ihrer Webseite darüber, Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd. zu sein. Aufgrund ihrer Markeneintragung war die Super Union Holdings Ltd. berechtigt, Verwender des Begriffs "Black Friday" in der Werbung abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Zuletzt haben mehrere Gerichte gegen den Markenschutz entschieden.

Der Begriff 'Black Friday' bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving, der von Onlinehändlern dazu genutzt wird, mit Rabatten, Sonderangeboten und Geschenken zu werben. Die Bezeichnung beschreibt ein Shopping-Event und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen, so dass niemand berechtigt sein sollte, diesen Begriff für Werbung zu monopolisieren, wie Kritiker monieren.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Markeninhaberin hat die Möglichkeit gegen den Löschungsbeschluss im Wege der Beschwerde vorzugehen.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Benedikt Merl
    Benedikt Merl
    (Creativestyle)

    Agentic Commerce: Realität, Hype und was Händler jetzt tun müssen

    Agentic Commerce ist das E-Commerce-Buzzword 2026. Während Händler um ihren Stellenwert bangen und Agenturen ihre Geschäftsmodelle hinterfragen, stellt sich die entscheidende Frage: Wo endet der Hype und wo beginnt die reale Wertschöpfung?
    Dieser Vortrag beleuchtet, welche Applikationen, in denen KI-Agenten autonom Kaufentscheidungen treffen, bereits heute funktionieren. Wir blicken hinter die Kulissen der direkten KI-Interaktion im kommerziellen Kontext. Vor allem erhältst du einen konkreten Fahrplan: Erfahre, welche technischen und strategischen Anpassungen notwendig sind, um deine E-Commerce-Plattform "Agentic Ready" zu machen und im neuen Ökosystem wettbewerbsfähig zu bleiben.
    Im Anschluss beantwortet Benedikt deine Fragen live im Chat.

    Vortrag im Rahmen der Transformation des Handels 26 am 20.10.26, 13:00 Uhr

www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de