Irreführende Werbung

Klimaklage gegen Deichmann wegen Greenwashing

09.10.2025 - Das Landgericht Bochum hat einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Schuhhändler Deichmann wegen irreführender Werbung stattgegeben.

von Susan Rönisch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)   hat vor dem LG Bochum   einen Erfolg gegen Greenwashing erzielt. Hintergrund ist die Bewerbung eines Schuhs von Deichmann   mit dem Claim "Nachhaltigkeit: Ja" ohne nachvollziehbare Belege für Umweltvorteile (Az. I-16 O 28/25). Deichmann hat daraufhin ein Anerkenntnis abgegeben und darf die Produkte nicht länger als "nachhaltig" kennzeichnen.

Irreführende Werbung für tausende Produkte

Nach Angaben der DUH hatte Deichmann tausende Produkte mit unpräzisen Umweltversprechen beworben. Im Verfahren konnte die Umwelthilfe aufzeigen, dass die beworbenen Produkte keine nachweisbaren Umweltvorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweisen. Das Gericht folgte der Argumentation der DUH, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kaufentscheidung auf belegbare Informationen angewiesen sind.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte: "Wer mit leeren Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden - und das ist schlicht illegal. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss sie auch belegen."

Greenwashing im Fokus

Die DUH weist darauf hin, dass unspezifische Umweltbegriffe wie "nachhaltig", "ozeanfreundlich" oder "klimaneutral" in der Werbung problematisch sind, wenn sie nicht belegbar sind. Unternehmen könnten sich dadurch ein umweltfreundliches Image geben, ohne dass eine tatsächliche Umweltfreundlichkeit nachweisbar ist.

Mit dem Urteil wird die Notwendigkeit betont, dass Händler und Hersteller klare, nachvollziehbare Angaben zu den Umweltvorteilen ihrer Produkte machen müssen. Die Entscheidung gilt als weiterer Schritt gegen Greenwashing im deutschen Handel.

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