Nachhaltigkeit

Greenwashing-Verbot: bevh fordert Abverkaufsfrist für Altbestände

Symbolbild Greenwashing (Bild: Midjourney)
Symbolbild Greenwashing

13.08.2026 - Ab 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union strengere Vorgaben für Umweltaussagen auf Produkten und Verpackungen. Der ECommerce-Verband bevh warnt vor Problemen mit bereits produzierten Altbeständen und fordert für Deutschland eine Abverkaufsfrist sowie steuerliche Erleichterungen, wenn Händler betroffene Waren stattdessen spenden.

von Susan Rönisch

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland   fordert von der Bundesregierung Übergangsregeln für Produkte und Verpackungen, deren Umweltaussagen ab dem 27. September 2026 nicht mehr den neuen europäischen Vorgaben entsprechen. Ohne eine solche Regelung könnten Händler nach Darstellung des Verbandes auf ursprünglich rechtskonform produzierten Waren sitzen bleiben.

Die EmpCo-Richtlinie   verschärft unter anderem die Regeln gegen Greenwashing. Verboten werden beispielsweise bestimmte allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare entsprechende Umweltleistung sowie Aussagen, die Produkte aufgrund von Treibhausgas-Kompensation als klimaneutral oder mit reduzierter Klimaauswirkung darstellen.

bevh warnt vor Problemen mit Altbeständen

Betroffen sein können nach Darstellung des bevh beispielsweise bereits produzierte Produkte oder Verpackungen mit Aussagen wie "klimaneutral gedruckt", wenn sich diese auf die Kompensation von Emissionen stützen. Der Verband fordert deshalb eine Abverkaufsfrist über den 27. September hinaus.

Die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben für solche Altbestände inzwischen gemeinsame Grundsätze zur Durchsetzung vereinbart. Danach können Behörden bei konkreten Übergangsproblemen insbesondere zu Beginn der Anwendung schrittweise vorgehen. Händler sollen zugleich nachweisbar und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Sachspenden als Alternative zur Entsorgung

Der bevh fordert zudem steuerliche Erleichterungen, wenn Unternehmen nicht mehr marktfähige, aber weiterhin sichere Produkte spenden. Kurzfristig solle die Bundesregierung die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Zusammenhang mit der Umstellung reduzieren.

Als mögliche Empfängerin nennt der Verband die gemeinnützige innatura gGmbH   , die fabrikneue Sachspenden von Herstellern und Händlern an soziale Organisationen vermittelt. Sachspenden sind in Deutschland grundsätzlich weiterhin umsatzsteuerpflichtig; innatura sieht darin ein wesentliches Hindernis für Unternehmen, überschüssige Neuware zu spenden statt zu entsorgen.

Eva Behling , Leiterin Recht und Compliance beim bevh, fordert deshalb eine dauerhafte Lösung nach dem Prinzip "Spenden statt entsorgen". Auch Dr. Juliane Kronen , Geschäftsführerin von innatura, verlangt eine rechtssichere Regelung, damit betroffene Waren leichter an den sozialen Sektor weitergegeben werden können. Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, Sachspenden an gemeinnützige Organisationen möglichst weitgehend von der Mehrwertsteuer zu befreien; eine entsprechende allgemeine Regelung besteht nach Angaben von innatura bislang nicht.

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