15.03.2001 - Der Bundestag hat das neue Signaturgesetz verabschiedet, das nach der Beratung im Bundesrat im Mai 2001 in Kraft treten kann.
Der Bundestag hat das neue Signaturgesetz verabschiedet, das nach der Beratung im Bundesrat im Mai 2001 in Kraft treten kann. Damit setzt Deutschland die EU-Richtline von Dezember 1999 um. Kern des neuen Gesetzes ist die Regelung einer Sicherheits-Infrastruktur für elektronische Signaturen und damit der tatsächliche Einsatz rechtsgültiger Signaturen. Das neue Gesetz ist Bestandteil eines Pakets verschiedener Gesetzesprojekte, die, so das Wirtschaftsministerium, einen neuen Rechtsrahmen für den E-Commerce schaffen sollen.
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