15.03.2001 - Der Bundestag hat das neue Signaturgesetz verabschiedet, das nach der Beratung im Bundesrat im Mai 2001 in Kraft treten kann.
Damit setzt Deutschland die EU-Richtline von Dezember 1999 um. Kern des neuen Gesetzes ist die Regelung einer Sicherheits-Infrastruktur für elektronische Signaturen und damit der tatsächliche Einsatz rechtsgültiger Signaturen. Das neue Gesetz ist Bestandteil eines Pakets verschiedener Gesetzesprojekte, die, so das Wirtschaftsministerium, einen neuen Rechtsrahmen für den E-Commerce schaffen sollen.
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