22.11.2017 - Um ab Mai 2018 Datenschutzverordnungskonform Mailings versenden zu können, hat die Certified Senders Alliance (CSA) zehn Tipps zusammengestellt. Laut Aussage der CSA sind werbetreibende Unternehmen damit rechtlich auf der sicheren Seite.
von Joachim Graf
Ab Mai 2018 drohen bei Verstößen gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) empfindliche Geldstrafen.Die Projektgruppe CSA des eco - Verbandes der Internetwirtschaft e. V. und des Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) hat für Werbetreibende folgende zehn Tipps zusammengestellt, mi6t denen sie rechtlich abgesichert weiterhin E-Mail-Marketing betreiben können:
Massenversender von E-Mails müssen jederzeit und für jeden einzelnen Fall nachweisen können, dass sie die Einwilligung des Empfängers haben, ihm eine Mail zu senden. Laut der neuen DSGVO muss diese Erlaubnis freiwillig, aktiv, ausdrücklich, separat und für den konkreten Fall erfolgen. Beim sogenannten Double-Opt-In-Verfahren (DOI) muss der Empfänger, der sich für einen Newsletter registrieren will, in einer Bestätigungsmail nochmals auf einen Bestätigungslink klicken. Damit haben Versender die aktive Einwilligung des Empfängers und sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Werbetreibende Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass beim Versand der Mailings alle Vorgaben der DSGVO eingehalten werden, und im Falle eines Verstoßes haftbar. Auch der E-Mail-Service-Provider (ESP) ist in der Verantwortung und muss sich an die Regelungen der DSGVO halten.
Bei der Erhebung personenbezogener Daten besteht Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen. Werbetreibende müssen also prinzipiell jeden, der einen Newsletter abonniert, darüber informieren, was wann, wo und durch wen mit den von ihm erhobenen Daten geschieht.
Nach einer aktuellen Studie wird nur rund ein Viertel aller verschickten Werbemails von sekündlich 20.000 bestellten Mails in Deutschland überhaupt geöffnet. Werbemails sollten daher so gestaltet sein, dass sie auf den ersten Blick und auch ungeöffnet Aufmerksamkeit erzeugen und den Empfänger ansprechen.
Wer den Kunden die Informationen, die sie brauchen, zu dem Zeitpunkt, an dem sie diese nutzen könne, liefert, gewinnt. Was zählt, ist, die Zielgruppe da abzuholen, wo sie sich gerade auf der Customer Journey befindet.
Wenn Mails, die nicht erwünscht sind, versendet werden, weil die Inhalte nicht mit dem Anforderungsprofil der Kunden übereinstimmen, verlieren Werbetreibende mehr als nur einen Newsletterabonnenten. Der Ruf leidet und bei nachweisbar unerwünschten Mailing drohen empfindliche Strafen.
Ein Abonnent, der es nicht schafft, sich einfach und schnell von einem Newsletter abzumelden, ist schnell verärgert und ebenso schnell landen Ihre Mails dann in seinem Spam-Ordner. Ein List-Unsubscribe Header, wie ihn die CSA schon seit einiger Zeit in ihren Aufnahmekriterien fordert, unterstützt . Der neue RFC Standard 8058 bietet die Chance für den Empfänger, sich mit einem Klick abzumelden (one-click-unsubscribe). Das verhindert gleichzeitig, dass Abonnenten z.B. durch Anti-Spam-Programme unbeabsichtigt abgemeldet werden.
Beim Bearbeiten von Rückläufen, dem Bounce-Handling empfiehlt die CSA das umgehende Löschen sogenannter Hard-Bounces, also fehlerhafte oder fehlende Mailadressen oder Domains . Double-Opt-In sollte eigentlich Hard Bounces durch falsche oder nicht existierende Mailadressen gar nicht erst entstehen lassen, dennoch .
Der Zustellbarkeit (engl. deliverability) hängt von der Aktualität des Adressdatenbestands ab, regelmäßige Listenhygiene und ist daher Pflicht. besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, nicht auf einer Blacklist auftauchen. aufgrund zu vieler geblockter Mailadressen.
Ehrlichkeit und Transparenz spielen im E-Mail-Marketing eine große Rolle. Um das Vertrauen der Kunden zu bewahren, sollten sich Werbetreibende immer wieder selber in die rolle des Empfängers versetzen. So, wie jeder selber behandelt werden möchte, sollten diese auch mit ihren Kunden umgehen.
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