Urteil

OLG-Urteil: Influencerin muss Werbung klar kenntlich machen

10.09.2020 - Influencer müssen in ihren Posts klar erkennbar zwischen Privatem und Werbung trennen. Das hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

von Christina Rose

Für Influencer besteht eine eine wettbewerbsrechtliche Pflicht zur Kennzeichnung von werblichen Beiträgen. Das OLG Karlsruhe   (Urteil vom 09.09.2020, Az.: 6 U 38/19, nicht rechtskräftig) hat damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 21.03.2019, Az.: 13 O 38/18 KfH) bestätigt.

Wie der Vorsitzende Richter Andreas Voß in der mündlichen Urteilsbegründung betonte, stand allerdings nicht die allgemeine Frage nach einer Pflicht zur Kennzeichnung sämtlicher Posts der beklagten Influencerin zur Entscheidung. Vielmehr ging es ausschließlich darum, ob eine solche Kennzeichnung erforderlich ist, wenn 'Tap Tags' verwendet werden, die zu den Seiten anderer Unternehmen führen. Tap Tags anklickbare Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die Links zu den Anbietern oder Herstellern bestimmter Produkte, insbesondere auf dem Bild zu sehender Kleidungsstücke oder anderer Gegenstände enthalten.

Zunächst war zu klären, ob Posts der Beklagten mit solchen Tap Tags überhaupt geschäftliche Handlungen sind. Die beklagte Influencerin Pamela Reif hatte die Ansicht vertreten, es handele sich lediglich um private Meinungsäußerungen und die Tap Tags seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen. Dieser Auffassung ist der Senat jedoch nicht gefolgt, sondern hat dieses Vorgehen bei einem Instagram-Business-Account, wie ihn Reif   unterhält, als geschäftliche Handlung angesehen. Der erforderliche Unternehmensbezug sei sowohl im Hinblick auf den eigenen Gewerbebetrieb der Beklagten als Influencerin als auch im Hinblick auf die "getaggten" Unternehmen gegeben. Der daneben erforderliche Marktbezug liege ebenfalls vor, denn die Posts dienten sowohl der Aufwertung des Images der Beklagten und damit der Steigerung des Werts der von ihr angebotenen Dienstleistungen als auch der Förderung des fremden Absatzes, also den "getaggten" Unternehmen.

Das Setzen von Tap Tags in mehreren Posts ohne Kennzeichnung ihres kommerziellen Zwecks verstoße gegen das Verbot der unzulässigen getarnten Werbung aus § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so die Richter. Der kommerzielle Zweck der Tap Tags ergebe sich in der Wahrnehmung der Verbraucher nicht bereits unmittelbar aus den Umständen. Zwar sei den Followern klar, dass die Influencerin poste, um eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Anderes gelte jedoch für den weiteren kommerziellen Zweck, zugunsten anderer Unternehmen tätig zu sein und den Absatz derer Produkte zu fördern.

Die Influencerin werde von den Mitgliedern der "Community" bis zu einem bestimmten Punkt als "authentisch" und "eine von ihnen" wahrgenommen. Die wettbewerbliche Gefährdungslage resultiere gerade aus der Gemengelage von diesem privaten Erscheinungsbild einerseits und von Drittinteressen beeinflussten Kommunikationselementen andererseits. Diese Intransparenz begründe eine Pflicht zur Klarstellung, an welchen Stellen objektiv fremder Wettbewerb gefördert werde, und zwar unabhängig davon, ob die Influencerin für den Einsatz von Tap Tags Zahlungen erhält, so die Urteilsbegründung.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Frage, inwiefern das Setzen von Tap Tags, die nicht als Werbung gekennzeichnet sind, in Instagram-Posts von Influencern unlauter sein kann, sei im Hinblick auf divergierende Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte zur Werbekennzeichnung von Instagram-Postings allgemein eine höchstrichterlich klärungsbedürftige Rechtsfrage.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Mehr zum Thema:
Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Andreas Richardon
    Andreas Richardon
    (LOBECO)
    Bild: Niklas Ben el Mekki
    Niklas Ben el Mekki
    (LOBECO)

    Leuchtturm oder Blindflug: Wie richtige Datenanalyse und KI deinen Social Media Erfolg steuern

    Social Media generiert täglich riesige Datenmengen, doch ohne die richtige Analyse bleiben diese nutzlos. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, aus der Datenflut relevante Erkenntnisse zu gewinnen. Die CMO fordern datenbasierte Entscheidungen, doch ohne KI fehlt die Grundlage. KI ist der Schlüssel, um Muster zu erkennen, Trends vorherzusagen und datengetriebene Strategien zu entwickeln. Das LOBECO-Team, Niklas Ben El Mekki und Andreas Richardon, zeigt, wie KI die Datenanalyse revolutioniert und Social Media-Daten in wertvolle Insights verwandelt.
    In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie mit KI Ihre Social Media-Daten effizient nutzen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihren Erfolg im Marketing zu maximieren. Die Wahrheit ist klar: Ohne KI bleibt der Erfolg im Social Media-Marketing unerreichbar.

    Vortrag im Rahmen der Daten & KI 25. am 03.09.25, 09:30 Uhr

Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de