Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Sechs Monate BFSG: Deutsche Shops mit größtem Barrierefreiheits-Defizit in Europa

03.12.2025 - Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) beziehungsweise des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zeigt eine neue Analyse gravierende Defizite bei der digitalen Barrierefreiheit deutscher Unternehmen.

von Susan Rönisch

Laut dem aktuellen Report "Digitale Barrierefreiheit: EAA-Bilanz nach sechs Monaten"   von AccessiWay erfüllt keine der untersuchten deutschen Websites die gesetzlichen Anforderungen - und zwar bei keinem der geprüften Kriterien.

Für den Report hat AccessiWay 100 verbraucherorientierte Websites aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Großbritannien untersucht. Deutschland bildet demnach das Schlusslicht: Durchschnittlich 2,9 Barrieren pro Seite wurden identifiziert - der höchste Wert im europäischen Vergleich. Da die Analyse lediglich acht der insgesamt 78 WCAG-2.1-AA-Kriterien umfasste, gehen die Studienautoren davon aus, dass eine vollständige Prüfung noch deutlich mehr Mängel sichtbar machen würde.

Häufigste Barrieren: Reflow, Tastaturnavigation und Fokus-Sichtbarkeit


Zu den am häufigsten festgestellten Problemen auf deutschen Seiten zählen:
  • Layouts, die bei 400-Prozent-Zoom fehlerhaft dargestellt werden
  • fehlende oder unvollständige Tastaturnavigation
  • unzureichende Fokus-Markierungen

Besonders betroffen sind Websites aus den Branchen Retail und Fashion, die nahezu die Hälfte aller identifizierten Fehler auf sich vereinen. Für Händler hat dies nicht nur technische Auswirkungen: Mangelnde Barrierefreiheit kann Bußgelder und Klagen nach sich ziehen - und schließt gleichzeitig potenzielle Kundinnen und Kunden aus.

Große Unterschiede in Europa


Insgesamt fielen 94 Prozent der in Europa getesteten Websites durch mindestens eine Accessibility-Prüfung. Unterschiede gibt es dennoch:

  • Großbritannien: 15 Prozent der Websites erfüllen die Vorgaben
  • Frankreich: 10 Prozent
  • Österreich: 5 Prozent
  • Deutschland und Italien: 0 Prozent

In einigen Ländern wie Frankreich und Österreich laufen bereits rechtliche Verfahren gegen Unternehmen. In Deutschland wird die Marktüberwachungsstelle der Länder kurzfristig ihre Arbeit aufnehmen und dürfte dadurch die Prüfungsdichte erhöhen.

Barrierefreiheit als Compliance-Pflicht - und Marktchance

Der European Accessibility Act gilt seit dem 28. Juni 2025 für nahezu alle Unternehmen, die digitale Produkte und Services anbieten - darunter auch Onlinehändler. Grundlage sind die WCAG-2.1-AA-Standards, die festlegen, wie Websites und Apps aufgebaut sein müssen, um von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden zu können. Einzige Ausnahme: Kleinstunternehmen.

Für Händler bedeutet das: Barrierefreiheit ist nicht mehr optional, sondern rechtlich verpflichtend und zugleich ein relevanter Wettbewerbsfaktor. AccessiWay verweist auf ein Marktpotenzial von über 100 Millionen Europäerinnen und Europäern mit Behinderung, deren Zugang zu Online-Shops häufig noch eingeschränkt ist. "Deutsche Unternehmen stehen vor erheblichen Risiken, wenn sie nicht handeln. Wer digitale Barrierefreiheit jetzt nicht ernst nimmt, wird von der Konkurrenz abgehängt und verliert das Vertrauen von Millionen KundInnen!", so Jan Stedul, Managing Director von AccessiWay Germany

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