Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Digitale Barrierefreiheit: Amazon ist Schlusslicht

10.03.2025 - Eine Untersuchung der 60 meist besuchten Websites in Deutschland zeigt, kaum ein Unternehmen hat bisher die Mindestanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

von Susan Rönisch

Im Schnitt erreichten die überprüften Seiten nur 46 von 100 möglichen Punkten. Mit nur 23 Punkten landet der Handelsbolide Amazon   auf dem letzten Platz, unter anderem wegen fehlender Alt-Tags bei den Amazon Produktbildern   . Selbst der chinesische Billigkonkurrent Temu   schneidet mit 44 Punkten besser ab. Auch die Telekom   , die Commerzbank-Digitaltochter Comdirect   und der Reiseanbieter Tui   erzielten weniger als 30 Punkte. Das zeigt die Untersuchung der Softwarefirma Eye-Able   im Auftrag des Handelsblatts   .

Im Test schnitt der Onlineauftritt von Mercedes-Benz   mit 72 Punkten am besten ab. Allerdings darf sich keine einzige der getesteten Seiten als barrierefrei bezeichnen. Denn aus Sicht von Eye-Able gilt eine Website erst ab 75 bis 80 Punkten für behinderte Menschen als gut nutzbar. Bei einer Bewertung von unter 60 Punkten haben es Personen mit Einschränkungen sehr schwer, die Seiten zu bedienen. Damit erfüllen 49 der 60 getesteten Seiten bisher nicht einmal die Mindestanforderungen des BFSG.

Mit einem automatisierten Scan hat Eye-Able die Startseite und die 100 ersten erreichbaren Unterseiten auf 125 Kriterien untersucht, die die Barrierefreiheit einschränken. Danach haben die Eye-Able-Tester die Ergebnisse auf Plausibilität überprüft.

Das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

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