26.11.2012 - "Die formalen Voraussetzungen für die Gründung der Stiftung Datenschutz sind eigentlich geschaffen" - das sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage von ONEtoONE. "Wir sind noch auf der Suche nach einem Präsidenten. Dann fehlt noch die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht." Würden beide Anliegen noch in diesem Jahr geklärt, könnte die Stiftung bereits zum 1. Januar 2013 die Arbeit aufnehmen. Daran, dass die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung abgesagt haben, werde die Stiftung nicht scheitern.
Die Bundesregierung hatte die Pläne für die Stiftung Datenschutz bereits 2009 in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Doch erst im Juni 2012 verabschiedete der Bundestag einen entsprechenden Antrag: Bis zum Oktober 2012 solle in Leipzig die Stiftungsgründung erfolgen; die Regierung habe dafür bereits Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro bereitgestellt. Im Antragstext heißt es, die Einrichtung solle ein Datenschutzgütesiegel inklusive des dafür notwendigen Audits entwickeln - nicht nur für Online-Dienstleistungen, sondern auch für alle anderen Bereiche, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Bei der Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf deren Datenschutzfreundlichkeit solle die Stiftung nach Möglichkeit mit Dritten zusammenarbeiten. An dieser Stelle hatte es zuletzt gehakt: Wie ein Sprecher der Brandenburger Datenschutzbehörde gegenüber ONEtoONE bestätigte, werden die behördlichen Vertreter auf die drei Sitze im Beirat verzichten, die laut aktueller Fassung der Stiftungssatzung vorgesehen sind. Weil sie in ihrer Aufgabe als Datenschutzbeauftragte ebenfalls Stiftungen beaufsichtigen, könnten die Behördenmitarbeiter nicht Beiratsmitglieder werden. Zwar sei eine Beratung der Stiftung durch die Datenschutzbeauftragten möglich - jedoch keine Zusammenarbeit. Auch Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter des Bundes bestätigte diese Entscheidung gegenüber ONEtONE und ergänzte, er halte die geplante finanzielle Ausstattung der Stiftung, aber auch die organisatorische Struktur, für unvereinbar mit einer erforderlichen Unabhängigkeit der Stiftung.
Nach Ansicht des BMI-Sprechers wird durch diese Entwicklung nicht die Stiftung an sich in Frage gestellt: "Da geht es um den Beirat, nicht um das operative Geschäft. Um das betreiben zu können, ist der Beirat keine Voraussetzung." Zudem sei der Beirat "keine reine Wirtschaftsveranstaltung", sondern werde einen Querschnitt durch alle Gruppen bilden, die mit dem Thema zu tun hätten.
Der ONEtoONE vorliegende aktuelle Satzungsentwurf der Stiftung sieht für den Beirat 25 Mitglieder sowie weitere Mitglieder, die der Bundestag benennt (bis zu neun Vertreter), vor. 14 der Mitglieder sollen aus den Bereichen der datenverwendenden Wirtschaft stammen und von entsprechenden Branchenverbänden vorgeschlagen werden können. (re)
[k]Mehr zum Thema Datenschutz und der aktuellen Entwicklung im Spannungsfeld zwischen Selbstkontrolle der Wirtschaft und gesetzlicher Regulierung lesen Sie in der Titelgeschichte der aktuellen ONEtoONE-Ausgabe, die am heutigen Montag, dem 26. November, erschienen ist.[/k]
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