Peter Schaar: Das Cookie-Opt-in gilt

04.06.2012 - Betreiber von Websites und Online-Services in Deutschland müssen weiterhin ein Cookie-Opt-in fürchten, also die Vorschrift, vor der Speicherung eines Cookies auf dem Rechner eines Besuchers dessen Einwilligung einzuholen (s. OtO 02/12 & 03/12). "Die Cookie-Regelung in der E-Privacy-Richtlinie ist direkt anwendbar und wird so von den Aufsichtsbehörden gehandhabt", sagte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar im Mai beim Datenschutzkongress in Berlin.

Weil die Bundesregierung die E-Privacy-Direktive der EU-Kommission nicht fristgemäß bis zum Mai 2011 umgesetzt hat, ist die ursprüngliche Richtlinie nach Schaars Darstellung nun geltendes Recht.

Für die Kontrolle der Einhaltung sind die Datenschutzbeauftragten der Länder verantwortlich. Ein Sprecher des Berliner Datenschutzes erklärte gegenüber ONEtoONE, dass die Behörde Website-Betreiber bei Prüfungen auf die Opt-in-Pflicht hinweise, ein systematisches Anschreiben von Betreibern aber momentan nicht erfolge. "Derzeit sind zwar keine aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wie Anordnungen oder die Verhängung von Bußgeldern geplant." Die Betreiber könnten sich seit dem Ablauf der Frist jedoch nicht mehr auf eine noch nicht erfolgte Umsetzung berufen. "In der Zukunft werden wir daher gegebenenfalls prüfen, ob im Einzelfall aufsichtsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen sind."

Die im Jahr 2009 verabschiedete E-Privacy-Richtlinie verlangt, dass die User in die Speicherung von Informationen auf ihrem Rechner sowie den Zugriff eingewilligt haben müssen, nachdem sie umfassend und klar darüber informiert wurden. Bisher war unklar, ob es ausreicht, dass die Nutzer die Cookie-Speicherung über ihre Browser-Einstellungen deaktivieren können. Das Bündnis der Datenschutzbeauftragten der Länder, der Düsseldorfer Kreis, hatte jedoch bereits im November 2010 die Vorgaben der Richtlinie eindeutig interpretiert: "Die bisherige Opt-out-Lösung wird durch eine Opt-in-Lösung mit einer vorherigen umfassenden Information über die Zwecke der Verarbeitung ersetzt."

Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, empfahl Rechtsanwalt Michael Siegert im Rahmen des Datenschutzkongresses den Website-Betreibern, sich die Umsetzung des Cookie-Opt-ins auf den Websites der Datenschutzbehörden in Frankreich und Großbritannien zum Vorbild zu nehmen. Siegert sagte aber auch: "Wenn man noch nicht weiß, wie die Umsetzung aussehen wird, will ich nicht schneller sein als der Gesetzgeber." Er empfände es deutlich nutzerfreundlicher, Website-Besucher über die Nutzung der Cookies und die Möglichkeit zur Änderung über die Browser-Einstellungen zu informieren. (re)

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