09.05.2012 - Der Bundespräsident Joachim Gauck hat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) unterschrieben. Die Gültigkeit der TKG-Novelle wurde am 9. Mai im Bundesgesetzblatt bestätigt. Damit tritt das Gesetz ab dem 10. Mai in Kraft. Die unterschiedlichen Fristen für kostenlose Warteschleifen und Preisansagen bei so genannten Call-by-Call-Anrufen stehen jetzt fest.
Die TKG-Novelle schreibt vor, dass telefonische Warteschleifen bei Sonderrufnummern kostenlos sein müssen (Details siehe auch Wundertüte Warteschleife). Jetzt gilt für Unternehmen und Call-Center-Dienstleister eine dreimonatige Übergangsfrist, um sich dem Gesetz anzupassen. Ab dem 1. September fallen nur in den ersten zwei Minuten der Warteschleife für Verbraucher keine Kosten an. Nach zwölf Monaten, also ab dem 1. Juni 2013, sind die Anbieter verpflichtet, die Warteschleifen in vollem Umfang ohne anfallende Kosten zu schalten.
Ab dem 1. August müssen Call-by-Call-Unternehmen (vermeintlich günstigere Vorvorwahl-Anbieter mit Nummern wie 010XX) vor jedem Telefonat eine Preisansage durchführen. Ursprünglich war keine Schonfrist für die Anbieter vorgesehen. Ein Unternehmen klagte jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) dagegen, mit der Begründung, dass die technische Umsetzung Zeit erfordere. Das BVG entscheid zugunsten des Unternehmens, sodass die Preisansagepflicht erst ab dem 1. August gilt. (db)
[k]Die Einschätzungen der Verbände CCV und DDV zur TKG-Novelle sind in ONEtoONE 1/12 nachzulesen[/k]
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