Versandhandel

Ebay muss Millionen-Strafe zahlen

30.11.2009 - Das Pariser Handelsgericht hat Ebay zu einer Ordnungsstrafe von 1,7 Millionen Euro verurteilt. Hintergrund ist eine Unterlassungsverfügung von Dior. Ebay reagierte verärgert und kündigte weitere juristische Schritte an.

Was war geschehen? Die Unterlassungsverfügung, die im Juni 2008 erlassen wurde, verlangt, dass Ebay die französischen Nutzer daran hindert, LVMH-Parfumprodukte auf allen Ebay-Seiten weltweit zu kaufen oder zu verkaufen. Um der Unterlassungsverfügung zu entsprechen, hat Ebay nach eigener Darstellung "hochmoderne Filtersoftware eingesetzt, um die Millionen täglich eingestellter Artikel zu überprüfen". Tausende von Angeboten authentischer Produkte seien für die französischen Nutzer unsichtbar und unzugänglich gemacht worden.

LVMH hat laut Ebay in den Gerichtsunterlagen detaillierte Informationen zu lediglich 1.341 der 200 Millionen Artikel vorgelegt, die sich täglich bei Ebay im Angebot befinden. Nach Einschätzung von Ebay wurden diese Artikel von Nutzern eingestellt, die bewusst versuchten, die von Ebay eingesetzten umfassenden Systeme zu umgehen. Bei insgesamt 1.091 (81 Prozent) der von LVMH vorgelegten Angebote waren die zum Verkauf stehenden Artikel vom Verkäufer nicht richtig beschrieben, enthielten eine falsche Schreibweise oder gar keine Nennung des Markennamens oder waren nur über eingestellte Bilder des Produkts identifizierbar, so die offizielle Version des Online-Handelshauses.

In einer Pressemitteilung reagierte Alex von Schirmeister, General Manager von Ebay in Frankreich, äußerst verschnupft. "Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen. Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend", ließ von Schirmeister verkünden. "Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben." Angesichts der Tatsache, dass Ebay der Unterlassungsverfügung nachgekommen sei, "ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig. Sie ist in keinster Weise im Einklang mit den juristischen Erfolgen von Ebay in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Belgien und den USA."

Die Berufungsverhandlungen zu der Unterlassungsverfügung und zu zwei weiteren Fällen mit Bezug zu LVMH sind laut Ebay für Mai 2010 geplant. (te)

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