BDSG-Novelle

Die Zeit drängt: DDV informiert über Datenschutz

06.07.2009 - Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) beleuchtet in drei Ad-hoc-Informationsveranstaltungen die Auswirkungen der im Bundestag beschlossenen Datenschutznovelle. Und zwar ziemlich kurzfristig: Die Veranstaltungen finden am 9., 16. und 23. Juli in unterschiedlichen Städten statt.

Die DDV-Specials "2009 - Konsequenzen für das Dialogmarketing" finden am 9. Juli in Köln, am 16. Juli in München und am 23. Juli in Frankfurt statt. Die Veranstaltung kostet 150 Euro (für DDV-Mitglieder) bzw. 300 Euro (für Nicht-Mitglieder) plus Mehrwertsteuer. Referent ist der Datenschutzexperte des DDV, Ulrich Würmeling von der Kanzlei Latham Watkins, Frankfurt, der das Ringen um das neue Bundesdatenschutzgesetz in den vergangenen elf Monaten verfolgt hat. Er gibt einen Überblick über alle Neuregelungen der Datenschutznovellen 2009, erläutert die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung für Werbezwecke sowie Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt und Anforderungen an die wirksame Einwilligung.

Rechtsanwalt Ralf Rösler hat für ONEtoONE.de bereits eine erste Analyse der Reform vorgenommen. Über einen Link am Ende dieses Textes finden Sie, liebe Leserinnen und Leser, zu seinem Statement.

Wichtigste Änderung in der Datenschutznovelle II: der Paradigmenwechsel vom "Opt-out" zum "Opt-in", also die Einführung des grundsätzlich geltenden Einwilligungsvorbehalts für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken, und die Ausnahmeregelungen. Die Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt geben künftig den verbleibenden Handlungsspielraum für Werbung vor und dürften deshalb für die Praxis von herausragender Bedeutung sein.

Zusätzlich zu den im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Ausnahmen erlaubt die jetzt beschlossene Fassung die Nutzung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen. Außerdem wurden Ausnahmen für den Fall eingefügt, dass eine Übermittlung oder Nutzung in transparenter Weise erfolgt. Auch die Ausnahme für B-to-B Werbung wurde wesentlich erweitert. Jedoch ist die konkrete Umsetzung in weiten Teilen auslegungsbedürftig. Die Wirtschaft wird deshalb in der nächsten Zeit mit erheblichen Rechtsunsicherheiten leben müssen, so der DDV. Deshalb sei es um so wichtiger, schnell einen Überblick über die neuen Regelungen zu erhalten und ihre tatsächlichen und möglichen Auswirkungen auf das Tagesgeschäft kennen zu lernen.

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