30.07.2008 - Ab Anfang 2009 sollen Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung geschützt werden. Dieser aktuelle Beschluss des Bundeskabinetts stößt beim Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) und beim Versandhandelsverband BVH auf Zustimmung, beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) dagegen auf Kritik.
Laut Beschluss dürfen Werbeanrufer ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken. Kunden, die nicht schriftlich über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, können außerdem Verträge, die per Telefon oder Internet geschlossen wurden, künftig leichter rückgängig machen. Unternehmen, die sich nicht an das bereits bestehende Verbot der unlauteren Telefonwerbung halten, drohen nun Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.
Im Großen und Ganzen stimmt der DDV dem Beschluss zu: "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss stärkt die Politik den Verbraucherschutz mit Augenmaß", sagt Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog. Dieses Bekenntnis zeige, dass es "der Politik nicht darum gehe, den dialogmarketing-relevanten Kanal Telefon in einer mobilen Gesellschaft zu verbauen." Die beschlossene Regelung eines Bußgeldes bis zu 50.000 Euro nehme der Verband zwar zur Kenntnis; allerdings habe der DDV jedoch bereits im Vorfeld mehrfach deutlich gemacht, dass er die Erhebung eines Bußgeldes von bis zu 50.000 Euro aufgrund des schon vorhandenen Ordnungsgeldrahmens von bis zu 250.000 Euro für "wenig effektiv und daher nicht notwendig" halte.
Ähnlich argumentiert Dr. Thomas Steiermark, Hauptgeschäftsführer des Versandhandelsverbandes BVH, der das beschlossene Maßnahmenpaket der Regierung zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung befürwortet: "Weil unseriöse Telefonwerber in Bereichen wie Lotterie oder Telekommunikation in der Vergangenheit vielfach nicht identifiziert werden konnten, blieb ihr Handeln folgenlos. Wir begrüßen sehr, dass sich das nun ändern soll." Der Nutzen eines neuen Bußgeldes in Höhe von 50.000 Euro sei dagegen fraglich: "Wir benötigen keine zusätzlichen Sanktionen zur Abschreckung." Vielmehr könne nun das Verbot der Rufnummernunterdrückung dazu beitragen, den geltenden Bestimmungen zur Durchsetzung zu verhelfen.
Der VDZ dagegen kritisiert die Verschärfungen bei der Telefonwerbung: "Die Kommunikation mit den potenziellen Lesern und Abonnenten ist für die Verlage ein unverzichtbares Marketinginstrument", so Dirk Platte, Justiziar des VDZ. "In den meisten Nachbarländern sind Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers zulässig." Bereits bei der letzten Gesetzesnovelle hatte die Bundesregierung verfügt, dass Verbraucher in Deutschland nur angerufen werden dürfen, wenn sie vorher zugestimmt haben. Der aktuelle Beschluss bedeutet laut Platte keinen verbesserten Verbraucherschutz, sondern eine Bürokratisierung des Wettbewerbsrechts. (eaz)
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