28.08.2007 - Wenn am 1. September das Telekommunikationsgesetz (TKG) verändert wird, treten vor allem für Telemarketer schärfere Regeln in Kraft.
Zum Beispiel für Telekommunikations-, Mehrwertdienste- und Call-Center-Anbieter gilt dann nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur die Preisangabepflicht. Das betrifft neben den 0900er-Rufnummern auch Auskunftsdienste, die in Deutschland mit den Ziffern 118 beginnen, Massenverkehrsdienste-Rufnummern (0137), so genannte Geteilte-Kosten-Rufnummern (0180), Kurzwahldienste und so genannte Neuartige Dienste (012). Anbieter solcher Dienste müssen künftig die Preise vorher nennen, ansonsten brauchen die Verbraucher nicht zu zahlen. Außerdem muss der Verbraucher darüber aufgeklärt werden, welches Unternehmen hinter dem Dienst steht.
Bei Mehrwertdienste-Anbietern stößt das neue TKG auf wenig Gegenliebe. Sie fürchten wirtschaftliche Nachteile zu Gunsten von Mobilfunkanbietern. "Die Gesetzregelung ist pervers", sagte Next-ID-Chef Renatus Zilles dem Pressedienst "Neue Nachricht". Im Festnetz gäbe es klare Vorgaben für die Minutenpreise. Hier würde der Inhalteanbieter den Preis mit dem Netzbetreiber festlegen. Für den Mobilfunk aber gelte das nicht. Zilles: "Hier haben die Mobilfunknetzbetreiber die Preishoheit und nutzen diesen Spielraum aus." Zum 1. September werde es ohne Gegenleistungen der Mobilfunker extreme Preiserhöhungen geben. Das wirke sich für die Verbraucher negativ aus, denn immerhin würden rund 50 Prozent der Serviceanrufe aus dem Mobilfunknetz getätigt. "Darunter werden aber auch die Inhalteanbieter, die Werbewirtschaft, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften leiden", befürchtet Zilles.
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