Datenschutz: EU versus USA

20.11.1998 - Es war eigentlich ein nahezu aussichtsloses Unterfangen: Die Vereinigten Staaten, ausgestattet mit einer vergleichsweise liberalen Datenschutzgesetzgebung, hatten der Europäischen Union einen eigenen Entwurf zum Schutz privater Daten vorgelegt, um den Handel zwischen der EU und den USA zu erleichtern.

Reaktion der EU: die Formulierungen des US-Handelsdepartments seien nicht konsequent genug, der Entwurf enthielte außerdem zu viele Schlupflöcher, um einen adäquaten Schutz der Privatsphäre zu bieten. Laut der seit einem Monat gültigen EU-Datenschutz-Direktive hat jeder das Recht zu erfahren, was mit seinen Daten geschieht. Die Einzelstaaten der Europäischen Union sind aufgefordert, gegen Unternehmen vorzugehen, die Daten an Drittländer verkaufen, in denen die EU-Richtlinien nicht greifen.

Das amerikanische Handelsdepartment sieht in der Entscheidung der EU einen deutlichen Rückschlag der internationalen Beziehungen.

Ungeachtet der Tatsache, daß manche schon das Gespenst eines Handelskrieges mit den Vereinigten Staaten am Horizont aufziehen sehen, hat die Europäische Kommission den Entwurf einer weiteren Direktive vorgelegt, der den Handel im Internet innerhalb der EU auf eine juristische Basis stellen soll. Die Richtlinie sieht vor, daß Internet-Unternehmen ihren Firmensitz in dem Land haben müssen, von dem aus sie operieren, und nicht dort, wo sie ihre Homepage einrichten. Internet-Anbieter könnten sich also nicht mehr einfach dadurch einer Überprüfung entziehen, indem sie schlicht ihre Mail-Box über die Grenze verschieben. Die 15 EU-Mitgliedsstaaten sollen außerdem Firmen verpflichten, Basis-Informationen über ihre Aktivitäten bereitzustellen, wie etwa einen Eintrag ins Handelsregister und ihre Anschrift. Ob damit ein eventueller Mißbrauch wirksam bekämpft werden kann, sei einmal dahingestellt. Via Internet versandte Werbung soll für den Kunden künftig eindeutig als solche erkennbar sein.

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