23.07.2018 - Wer 'Facebook Custom Audience' ohne Einwilligung des Nutzers einsetzt, verstößt gegen das Datenschutzrecht, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth mit Bezug auf Beschluss vom 8. Mai 2018, AZ B 1 S 18.105, bestätigt. Die Unzulässigkeit von Facebook Custom Audience ohne Einwilligung hatte zuvor das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) festgestellt.