Digital Services Act

EU verhängt Millionenstrafe gegen Temu - Handelsverbände fordern konsequente Durchsetzung

29.05.2026 - Die Europäische Kommission hat gegen den Online-Marktplatz Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Nach Angaben der Kommission stehen wiederholte Verstöße gegen Vorschriften zur Produktsicherheit und gegen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) im Mittelpunkt der Entscheidung. Sowohl der deutsche Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) als auch der österreichische Handelsverband begrüßen die Sanktion und fordern eine konsequente Durchsetzung des europäischen Rechtsrahmens.

von Susan Rönisch

Für den deutschen ECommerce-Verband bevh   ist die Entscheidung ein Signal, dass die europäischen Kontrollmechanismen funktionieren. Die designierte Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk erklärt, die Strafe sei längst überfällig gewesen. Nun müsse Temu die bereits seit längerer Zeit geforderten Maßnahmen zur Einhaltung europäischer Vorschriften umsetzen. "Hierfür ist entscheidend, dass die EU die Umsetzung konsequent überwacht und das Unternehmen im Ernstfall weiter sanktioniert", fordert sie.

Österreichischer Handelsverband fordert weitere Maßnahmen

Auch der österreichische Handelsverband   sieht die Entscheidung als wichtigen Schritt für fairen Wettbewerb und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Geschäftsführer Rainer Will betonte, dass Unternehmen unabhängig von ihrem Sitz europäische Regeln einhalten müssten, wenn sie auf dem europäischen Markt tätig sein wollen: ""Die heutige Entscheidung der EU ist ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb, Produktsicherheit und den Schutz europäischer Konsumentinnen und Konsumenten. Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich auch an europäische Regeln halten, unabhängig vom Unternehmenssitz."

Der Verband verweist darauf, bereits seit Jahren auf problematische Geschäftspraktiken asiatischer Plattformanbieter aufmerksam zu machen. Dazu gehörten aus Sicht des Handelsverbands unter anderem unzureichende Sicherheitsstandards, irreführende Produktdarstellungen und wettbewerbsrechtlich problematische Methoden. Bereits 2024 hatte der Verband eine Beschwerde gegen Temu bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht. Nach Angaben des Verbands wurden mehrere beanstandete Praktiken inzwischen eingestellt.

Besonders kritisch sehen österreichische Händler die wachsende Marktbedeutung des chinesischen Marktplatzes. Nach Angaben des Handelsverbands erreichte Temu 2025 in Österreich einen Bruttowarenwert von rund 650 Millionen Euro und ist damit hinter Amazon bereits der zweitgrößte Online-Marktplatz des Landes.

Fokus auf gleiche Wettbewerbsbedingungen

Sowohl der bevh als auch der österreichische Handelsverband stellen die Frage nach fairen Wettbewerbsbedingungen in den Mittelpunkt. Während europäische Händler umfangreiche Anforderungen bei Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Dokumentationspflichten erfüllen müssten, dürften diese Regeln nach Ansicht der Verbände nicht durch internationale Plattformen unterlaufen werden.

Der österreichische Handelsverband fordert deshalb zusätzliche Maßnahmen auf europäischer Ebene. Dazu zählen mehr Ressourcen für Zollbehörden, strengere Kontrollen von Warensendungen, schnellere Sanktionen bei Verstößen sowie eine stärkere Haftung von Plattformbetreibern für die korrekte Warendeklaration. Als letztes Mittel werden auch temporäre Sperren für Plattformen ins Spiel gebracht, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen.

Für Onlinehändler in Europa hat die Entscheidung der EU-Kommission über den Einzelfall Temu hinaus Bedeutung. Sie zeigt, dass die europäischen Behörden bereit sind, bestehende Regelwerke gegenüber großen internationalen Plattformen durchzusetzen. Ob die Sanktion zu nachhaltigen Veränderungen führt, wird aus Sicht der Handelsverbände nun vor allem von der weiteren Kontrolle und Überwachung der Auflagen abhängen.

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