14.08.2020 - Die Einwilligung (Opt-In) eines Nutzers zum Erhalt von Newslettern und Marketing Mails muss vom Versender rechtssicher nachweisbar sein. Dazu ist nur das Double-Opt-In-Verfahren geeignet. Was Sie dabei beachten sollten:
von Christina Rose
Das Double-Opt-In-Verfahren verhindert, dass ein Nutzer durch einen Unbefugten - über ein frei zugängliches Formular - für einen Newsletter angemeldet wird. Selbst eigenmächtig eingetragene Opt-Ins werden jedoch nicht immer auch per Double-Opt-In bestätigt. Artegic
gibt acht Tipps, mit denen sich Double-Opt-In-Raten erhöhen lassen:
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