Wettbewerbsbehinderung

EU-Gericht: Milliardenstrafe für Google bestätigt

11.11.2021 - Insgesamt muss der Google-Konzern mehr als acht Milliarden Euro Strafe an die EU zahlen, wehrt sich jedoch dagegen. Nun musste das Unternehmen eine juristische Niederlage einstecken.

von Dominik Grollmann

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Wettbewerbsstrafe gegen die Google-Mutter Alphabet   in Höhe von 2,42 Milliarden Euro bestätigt. Die Richter folgten damit der Einschätzung der EU-Kommission, die bei Google eine Bevorzugung des eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber Mitbewerbern gesehen hatte (siehe iBusiness Wettbewerb - Warum Google Händler in Preisvergleichsdienste zwingt   ).

Konkret ging es um den Vorwurf, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber, indem es Kunden Vorteile einräumt, wenn diese eine Produktanzeige bei Google Shopping gebucht haben. Im Ergebnis erschienen diese Anzeigen dann weiter oben und prominenter als Produktanzeigen, die auf anderen Vergleichsdiensten platziert waren. Aus Sicht von Google war die Entscheidung hingegen falsch. Gegen das jüngste Urteil kann der Digitalkonzern beim Europäischen Gerichtshof Einspruch einlegen.

Vielzahl von Entscheidungen anhängig

Das jetzige Urteil ist das erste in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und dem US-Konzern. Seit 2017 wurden gegen Google mehrere Strafen in einer Gesamthöhe von mehr als acht Milliarden Euro verhängt worden.

Die höchste Einzelstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wurde 2018 wegen Wettbewerbsverstößen das Handy-Betriebssystem Android betreffend verhängt. Eine weitere Strafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro wurde acht Monate später wegen der Ausgestaltung der Suchmaschinen-Werbung verhängt. Auch gegen diese beiden Strafen geht Google rechtlich vor.

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