Urteil

Markenrecht: Katze beißt Hund

08.04.2015 - Sportartikelhersteller PUMA kann die Löschung der ähnlichen Marke PUDEL verlangen, obwohl keine Verwechslungsgefahr vorliegt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die beiden Marken seien sich einander so ähnlich, dass sie von ihrem üblichen Umfeld verknüpft werden können.

Katzen oder Hunde? Der landläufigen Meinung nach liebt man entweder das eine oder das andere Tier. Vielmehr noch: Die zu einer Glaubensfrage hochgepushte Wahl des bevorzugten Vierbeiners soll geheime Auskünfte über den Charakter geben. Auch der BGH hat nun entschieden: PUMA und PUDEL geht nicht zusammen. Vor allem dann nicht, wenn es um zwei Marken geht und der canine Epigone den bekannten Sportartikelhersteller mit der Raubkatze über dem Schriftzug parodiert.

Denn das Logo des Bekleidungsherstellers PUDEL zeigt den Umriss eines springenden Exemplars besagter Rasse, ebenfalls über dem Markennamen. Das Unternehmen aus Herzogenaurach klagte bereits vor dem Landgericht Hamburg. Das verurteilte den Inhaber der prioritätsjüngeren Wort-Bild-Marke PUDEL zur Einwilligung in die Löschung seiner Marke. Das jedoch wollte der nicht auf sich sitzen lassen und legte Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamburg ein, das die Bemühungen zurückwies.

Nun hat der BGH in letzter Instanz die Entscheidung des OLG bestätigt. Die beiden Zeichen seien trotz der unübersehbaren Unterschiede im Sinne des Markenrechts einander ähnlich. Es würde zwar keine Verwechslungsgefahr bestehen. Dennoch profitiere PUDEL von der Markenähnlichkeit und bekäme durch sie Aufmerksamkeit. Er nutze die Wertschätzung von PUMA im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG aus. "Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, der Grad der Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken jedoch so groß ist, dass die beteiligten Verkehrskreise sie gedanklich miteinander verknüpfen", heißt es in der Begründung.

Auch auf die Grundrechte der freien künstlerischen Betätigung kann sich der PUDEL-Inhaber nicht berufen. Denn die sichern ihm nicht zu, ein eigenes Markenrecht für identische oder ähnliche Waren einzutragen. (ks)

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