03.02.2011 - Die Aufregung war groß: "Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat", hatte sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte Dr. Johannes Caspar Anfang Januar gegenüber der "FAZ" geäußert. Caspar bezog sich auf die kostenlos nutzbare Tracking-Software Google Analytics, mit denen Website-Betreiber die Besuche ihrer Seite analysieren können. Er habe monatelang mit dem Web-Giganten verhandelt, nun aber die Gespräche ergebnislos abgebrochen, so Caspar.
Streitpunkt war die Speicherung der IP-Adressen. Google habe zuvor bereits zugesagt, die IP-Adresse der Website-Besucher bei der Speicherung unkenntlich zu machen, so Caspar. Der Web-Konzern bietet zudem Browser-Erweiterungen an, mit denen die Datenübertragung gestoppt wird. Dies war Caspar nicht genug. Er kritisierte, dass nicht für alle Browser Add-ons angeboten werden. Außerdem habe seine Behörde entdeckt, dass selbst bei Nutzern, die die angebotenen Erweiterungen nutzen, Daten übermittelt würden. Weil die Aufsichtsbehörden gegen Google selbst nicht vorgehen könnten, drohte Caspar damit, gegen Website-Betreiber zu klagen, die Google Analytics einsetzen. Alan Wrafter vom Google-Analytics-Team reagierte in einem Blog-Eintrag verwundert: Ein Abbruch der Gespräche sei ihm nicht bekannt, zudem entspreche Google Analytics dem EU-Datenschutzrecht.
Der Konflikt wurde im Web ausgiebig diskutiert. IT-Fachanwalt Thomas Stadler stellte dabei in einem Blog-Eintrag die Datenschutzkonformität der Website von Johannes Caspar in Frage: Diese setze ein Statistik-Tool der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) ein, das ebenfalls IP-Adressen speichere.
Nun überschlugen sich die Ereignisse: Caspar schrieb in der Kommentarsektion, dass seine Website über den Server von Hamburg.de betrieben werde, der bis Ende Juli 2011 datenschutzgerecht gestaltet werden solle. Trotzdem nahm der Datenschützer seine Seite wenig später vorsorglich vom Netz.
"Die maximale Speicherzeit der IP-Adresse beträgt zehn Minuten", klärte schließlich Dirk Wippern auf. Wippern ist Geschäftsführer von Info Online, dem Technologie-Dienstleister der IVW. Danach werde die IP-Adresse gelöscht und nirgends weiter verarbeitet.
Mitte Januar meldete sich Alan Wrafter erneut zu Wort: "Wir haben heute noch mal mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Hamburg gesprochen", so der Google-Mitarbeiter in einem weiteren Blog-Eintrag. Er könne bestätigen, dass von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (wie Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant seien. (re)
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