28.12.2009 - Die Europäische Union hat eine neue E-Privacy-Richtlinie verabschiedet. Das Dokument gibt unter anderem vor, ob und wie Betreiber von Websites Cookies auf den Rechnern der Nutzer speichern und auf diese zugreifen dürfen. Die kleinen Dateien sind für die Online-Werbung ein essenzielles Tool.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hatte im April wegen Plänen der EU, nach denen die Einwilligung der Nutzer zur Speicherung auf jeder Website einzeln eingeholt werden müsse, Alarm geschlagen. Ob die Pläne mit der neuen Richtlinie gänzlich vom Tisch sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. In einer "Richtlinie zur Überarbeitung der bisherigen Richtlinie" (2009/136/EG) heißt es, dass, so es "technisch durchführbar und wirksam" ist, die Einwilligung des Nutzers "über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers" vorgenommen werden kann.
Der BVDW begrüßt diese Regeilung, will die neue E-Privacy-Richtlinie aber noch genauer prüfen und eine detaillierte Auswertung vorlegen. Außerdem wird der Verband die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht "sehr aufmerksam" begleiten, so Vizepräsident Matthias Ehrlich.
"Leider ist das nicht so klar, wie der Verband das gerne sehen würde", sagt der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Marcus Beckmann. Eine Formulierung wie "technisch durchführbar und wirksam" sei "mit Sicherheit keine rechtssichere Lösung, da damit eine Generaleinwilligung trotzdem vielleicht nicht ausreicht". (re)
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