18.09.2007 - Rechtsexperten der Harvard-Universität gehen davon aus, dass die zunehmende Popularität von Werbeblockern für Internet-Browser zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Website-Betreibern führt.
Wie das IT-Portal Silicon.de berichtet, verbieten viele Websites in ihren Geschäftsbedingungen das Blockieren von Werbung. In einer Klage würden dann mit Sicherheit zwei Argumente zum Tragen kommen: die Verletzung des Copyrights (durch Veränderung der Seite) und das Missachten der Geschäftsbedingungen. Der US-Verband Interactive Advertising Bureau will nach eigenen Angaben "alle rechtlichen Optionen prüfen".
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