18.01.2007 - Der Bundestag hat das umstrittene Telemediengesetz verabschiedet, das auch Regelungen für die Bekämpfung unerlaubter Werbe-E-Mails (Spam) enthält.
Das Gesetz stuft Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ein. Charakter und Herkunft einer Werbe-E-Mail müssen sich künftig aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der Mail umgehen. Absender, die bewusst irreführen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion, die dem Gesetz zusammen mit SPD und FDP zustimmte, wird somit "ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt - auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird", erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, Julia Klöckner. Ihren Angaben zufolge verursacht Spam jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von mehr als 2,5 Milliarden Euro.
Bündnis 90/Die Grünen gehen die Anti-Spam-Bestimmungen noch nicht weit genug. "Wir wollen, dass jeder, der ungewollt Werbe-E-Mails zugeschickt bekommt, dagegen vorgehen kann", fordert die medienpolitische Sprecherin Grietje Bettin. Außerdem vermisst die Bundestagsabgeordnete die Benennung einer bundesweiten Behörde, die die Spammer verfolgt. Der Internetverband Eco vermisst darüber hinaus eine klare gesetzliche Regelung zur Beschränkung der Haftung für Hyperlinks und der Haftung von Suchmaschinenbetreibern. Nach Auskunft von Eco-Justiziar Oliver Süme legen Gerichte vielen Betreibern von Foren, Internet-Auktionen und Suchmaschinen zunehmend Pflichten zur Prüfung der Haftung Dritter und zur Überwachung ihrer Nutzer auf. "Setzt sich diese Praxis durch, könnte dies das Aus für viele derartige Angebote in ihrer bisherigen Form bedeuten", sagt Süme. Deshalb sei eine gesetzliche Klarstellung "dringend erforderlich". Außerdem kritisiert der Eco die im TMG enthaltene Ausweitung der Auskunftspflichten von Internetanbietern. Diese müssen der Polizei zur Gefahrenabwehr Informationen wie Name, Anschrift, Bankverbindung oder persönliche Nutzerkennungen ihrer Kunden zur Verfügung stellen. Bisher war dies nur bei der Strafverfolgung nötig. "Es kann nicht angehen, dass in diesem Maße Polizeiaufgaben auf die Wirtschaft verlagert werden, ohne dass die Kosten dafür vom Staat getragen werden", sagt Süme. Den deutschen Online-Unternehmen entstünden dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile.
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