UWG-Novelle: Restriktionen ade?

29.06.2003 - Beim Tauziehen um die unendliche Geschichte der Outbound-Liberalisierung könnte bald eine Entscheidung fallen.

Eine Entscheidung, die Telemarketer außerordentlich begrüßen werden, wenn die Länderkammer Oberhand gewinnt: Der Bundesrat hat sich nämlich für eine realitätsnähere Gesetzgebung bei werblichen Telefonanrufen ausgesprochen. Und favorisiert bei der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Opt-out-Regelung. Das heißt, Verbraucher, die ungewünscht angerufen werden, lassen sich auf eine Robinson-Liste setzen, und Outbound-Calls werden künftig unterlassen. Von einer "unzumutbaren Belästigung ist nur auszugehen, wenn der Verbraucher einen entgegengesetzten Willen geäußert hat", kommentiert der Bundesrat in einer offiziellen Mitteilung.

Bislang ist der Bundestag in seinem Referentenentwurf des UWG für eine Opt-in-Lösung eingetreten - also für den umgekehrten Fall, bei dem Outbound-Calls ohne Einverständnis des Angerufenen als "belästigende Werbung" verboten und geahndet werden - ein Horrorszenario für Direktmarketer.

Mit der liberaleren Variante, für die sich die Länderkammer ausgesprochen hat, entstehen im Telemarketing rund 50.000 neue Arbeitsplätze, schätzt der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) in Wiesbaden. "Dies ist ein wichtiger Teilerfolg", sagt DDV-Präsidentin Kerstin Plehwe. "Nun gilt es auch, die Mehrheit im Bundestag für eine wirtschaftlich vernünftige und ebenso verbrauchergerechte Lösung zu gewinnen." Zumal dieser Ansatz für die Telemarketer die Chance birgt, Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen EU-Staaten zu entgehen. Denn die meisten EU-Anrainerstaaten dürften nach eigenem - und meist liberalerem - Recht nach Deutschland telefonieren. Eine ähnlich restriktive Lage wie beim Worst-Case-Szenario in Deutschland herrscht im Telemarketing innerhalb der EU lediglich in Griechenland und Dänemark.

Es bleibt spannend, bis die Entscheidung hinsichtlich der UWG-Novelle fällt: Ab September finden die Lesungen des Bundestages statt, das Inkrafttreten des neuen UWG wird zum Jahreswechsel erwartet. Der DDV setzt seine Lobbyarbeit indes fort und konnte kürzlich frohlocken: "Die FDP-Bundestagsfraktion steht geschlossen hinter der Argumentation des DDV, eine Opt-out-Regelung einzuführen und den UWG-Kabinettsbeschluss soweit zu ändern." Die Direktmarketer wären mit Sicherheit entzückt, wenn´s denn so käme. ks

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