19.06.2002 - EU-Kommission: DPAG hat sich der Quersubventionierung schuldig gemacht
Die EU-Kommission in Brüssel hat am 19. Juni 2002 entschieden, dass die Deutsche Post 572 Millionen Euro staatliche Beihilfen zurückzahlen muss. In einer Erklärung der Europäischen Kommission heißt es: Der gelbe Riese habe sein eher unrentables Paketsegment mit Gewinnen aus dem ertragreichen Briefmonopol, dem Löwenanteil des DPAG-Geschäfts, subventioniert und dadurch zwischen 1994 und 1998 im Paketsegment eine "aggressive Preisstrategie" fahren können - zu Lasten privater Dienstleister. Der springende Punkt: Staatliche Beihilfen dürfen nur zur Subventionierung des Monopolbereichs verwendet werden.
Dr. Klaus Zumwinkel, Deutsche Post-Konzernchef, hält dagegen: Sein Unternehmen habe sich weder der Quersubventionierung schuldig gemacht noch Beihilfen missbraucht. Über die Hintergründe lesen Sie mehr in der ONEtoONE-Print-Ausgabe 07/2002. Die Deutsche Post hat angekündigt, die Entscheidung der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof mit Verweis auf ähnliche Präzedenzfälle, die negativ entschieden wurden, anzufechten. Woran der Bund, Großaktionär der Deutschen Post, äußerst interessiert sein dürfte.
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