Gewonnen und beim Wort genommen

20.11.1998 - Wer hat nicht schon einmal ein Mailing im Postkasten vorgefunden, das vollmundig zum Hauptgewinn gratulierte? Eine Hamburgerin nahm jetzt eine solche Gratulation beim Wort.

Das Unternehmen 3 Pagen hatte sie in der Frühjahrsverlosung als Gewinnerin einer Sony Videokamera im Wert von exakt 2.299 Mark ermittelt. Einzige Bedingung: die Rücksendung der Gewinnmarke. Nichts leichter als das, dachte sich unsere Hamburgerin, erfüllte die Bedingung und wartete auf ihren Gewinn. Der aber traf niemals ein. So zog sie vor Gericht und verklagte den Versandhandel auf Herausgabe der Videokamera. Und: Das Amtsgericht Hamburg gab ihr recht.

Natürlich beharrte das beklagte Unternehmen darauf, daß "der Gewinn nur angekündigt", aber nicht garantiert worden sei. Die Rücksendung der Gewinnmarke sei ja wohl, um einen solch lukrativen Preis zu bekommen, eine viel zu einfache "Aufgabe, die von jedermann ohne Mühe gelöst werden könne". Dieser Auffassung schloß sich das Gericht nicht an, sondern stellte klar: "Wer mit einer derartigen Dreistigkeit Versprechungen abgibt, muß sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben beim Wort nehmen lassen." Ob die Gewinnspielfreunde unter den Direktmarketern in Erwartung der Massen von Verbrauchern, die der Hamburger Klägerin nacheifern könnten, nun ins Zittern geraten und lieber auf die nächste Gratisverlosung verzichten, bleibt abzuwarten. Das verklagte Unternehmen 3 Pagen ist erst einmal in die Berufung gegangen.

Urteil des Amtsgerichtes Hamburg vom 20.8.1998, Aktenzeichen 7 C 222/98

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