13.03.2026 - Beim Deutscher Werberat sind im Jahr 2025 deutlich mehr Beschwerden eingegangen als im Vorjahr. Gleichzeitig blieb die Durchsetzungsquote mit 93 Prozent nahezu stabil (2024: 94 Prozent). Mit der Veröffentlichung seiner Jahresbilanz sprach der Werberat zudem drei weitere öffentliche Rügen aus.
von Susan Rönisch
Aus den eingegangenen Beschwerden ergaben sich im Jahr 2025 1.289 Werbemaßnahmen, mit denen sich der Werberat
befasste - deutlich mehr als im Vorjahr (2024: 813). Davon lagen 451 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Werberats, während 838 Beschwerden Sachverhalte außerhalb der Zuständigkeit betrafen und entsprechend weiterverwiesen oder anderweitig beantwortet wurden.
Damit stieg die Zahl der tatsächlich geprüften Fälle gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent auf 451 (2024: 351 Fälle).
Von den 451 Werbemaßnahmen, die in die Zuständigkeit des Werberats fielen, wurden 348 Werbemaßnahmen nicht beanstandet. In 103 Fällen wandte sich der Werberat an die werbenden Unternehmen. Nach Intervention des Werberats wurden 96 Werbemaßnahmen gestoppt oder geändert, wobei in neun Fällen die Werbemaßnahme abgeändert und in 85 Fällen die Maßnahme gestoppt wurde.
In 22 Fällen leitete die Geschäftsstelle kein Beschwerdeverfahren ein, informierte die Unternehmen jedoch über die eingegangene Kritik und sensibilisierte sie für die Wahrnehmung ihrer Werbung in Teilen der Bevölkerung. In sieben Fällen sprach der Deutsche Werberat Öffentliche Rügen aus. Betroffen waren fünf Unternehmen, die insgesamt sieben Werbemaßnahmen geschaltet hatten.
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