Bafin-Prüfung im E-Commerce: Eine Frage des Einzelfalls

05.09.2012 - In den vergangenen Wochen sorgte ein Beitrag bei Spiegel Online für Unruhe in der E-Commerce-Branche. Die Finanzaufsicht (Bafin) habe "Online-Händler im Visier", die im Internet Zahlungen für andere abwickeln. ONEtoONE fragte nach.

Diskutiert wird vor allem die willkürlich scheinende Auswahl der Unternehmen, bei denen überprüft werde, ob sie einen erlaubnispflichtigen Dienst betreiben. Ebay benötige eine Lizenz, My Taxi und Amazon nicht, hieß es bei Spiegel Online.

Auf ONEtoONE-Nachfrage gibt es Entwarnung von der Bafin: "Grundsätzlich hat das Finanztransfergeschäft, für das eine Genehmigung nötig ist, nichts mit dem Online-Handel an sich zu tun. Es geht hierbei nicht einmal speziell nur um digitalen Geldhandel, sondern das kann auch den physischen betreffen", so Sprecher Sven Gebauer.

Im Herbst 2011 hatte die Plattform Pizza.de vor dem Landgericht Köln erstritten, dass der Mitbewerber Lieferheld.de für seinen Online-Payment-Dienst eine Erlaubnis der Bafin benötigt (AZ: 81 O 91/11). Im Juni dieses Jahres hatte die Bafin zudem einen von Ebay geplanten Zahldienst ausgebremst. Laut dem Auktionshaus könne er nun erst 2013 umgesetzt werden. Die Bafin habe eine regulatorische Zustimmung erbeten, da das Verfahren eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) notwendig mache. Ebay will die Lizenz erwerben, "obwohl die Behörde in vorherigen Gesprächen bestätigt hat, dass für die geplante Zahlungsabwicklung keine Lizenz notwendig sei", so Ebay. Bei dem Verfahren soll der Käufer direkt an Ebay zahlen, die Plattform zahlt dann den Verkäufer aus.

Bafin-Sprecher Gebauer betont, dass jedes Unternehmen einzeln geprüft werden müsse. Erlaubsnispflichtige Zahlverfahren seien, verkürzt ausgedrückt, Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos ein Geldbetrag des Zahlers ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger entgegengenommen werde "oder ein Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird". Über einzelne Dienste will sich die Bafin nicht öffentlich äußern. (kr)

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