27.04.2012 - Das Bundesdatenschutzgesetz, dessen Übergangsfrist im September 2012 endet, führt offenbar zu weiteren Konsequenzen bei Listbroking-Dienstleistern. So gab das Unternehmen DMC - Direct Marketing Company im eigenen Newsletter bekannt, dass es sich zum 30. April komplett aus dem Adressgeschäft zurückziehen will. Künftig wolle man sich stattdessen auf Beilagenwerbung konzentrieren, heißt es aus dem Unternehmen.
Als Grund für den Rückzug aus dem Adressgeschäft führt DMC-Geschäftsführer Michael Vogel im Newsletter die negativen Effekte des Bundesdatenschutzgesetzes nach der Novellierung 2009 an und die daraus resultierenden geänderten Rahmenbedingungen. Mit dem Fokus auf Beilagenwerbung will sich das Unternehmen neu ausrichten.
"Beipackwerbung, wie der Gesetzgeber diese Werbeform nennt, unterliegt keinen datenschutzrechtlichen Beschränkungen und ist nicht zuletzt seit der Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes eine immer häufiger genutzte Alternative zum personalisierten Mailing", so das Unternehmen. DMC will künftig keine neuen Adressaufträge mehr annehmen. Alle laufenden Geschäfte sollen jedoch wie gewohnt sorgfältig abgewickelt werden. (sl)
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