31.10.2011 - Der DDV (Deutsche Dialogmarketing Verband) hat in der vergangenen Woche unter anderem verschärfte Anforderungen an die Mitgliedschaft im Verband beschlossen. Zudem wurden zwei Unternehmen wegen verbandsschädigenden Verhaltens vom DDV ausgeschlossen.
Seit dem Sommer kursieren Medienberichte, die über einen Betrugsfall im E-Mail-Marketing berichten. So soll der Unternehmensverbund Aida GmbH (Aida Media Ltd, Aida Gesellschaft für E-Direct-Marketing mbH) zahlreiche Kunden um die Vorkassezahlungen für E-Mail-Marketing-Kampagnen geprellt haben.
Bei den Betrugsfällen sei es laut "Werben & Verkaufen" um Summen bis zu einem sechstelligen Betrag gegangen. Unter Zugzwang ist in diesem Zusammenhang der Deutsche Dialogmarketing Verband geraten. Denn die Aida GmbH gehört dem DDV an und warb mit dem entsprechenden Logo. So hätten die Kunden geglaubt, es mit einem vertrauenswürdigen Unternehmen zu tun zu haben, lautete der Vorwurf. Der Ausschluss aus dem DDV wurde gefordert.
ONEtoONE sprach vergangene Woche mit Verbandspräsident Dieter Weng. Der DDV ist Weng zufolge selbst durch einen Medienbericht auf den Vorfall aufmerksam geworden. "Aufgrund unserer Regularien müssen wir uns an vorgegebene Schritte halten und können nur dann ein Ausschlussverfahren einleiten, wenn belastbare Hinweise für verbandsschädigendes Verhalten vorliegen", so Weng gegenüber ONEtoONE. "Gerüchte oder Berichte vom Hörensagen reichen nicht aus. Man darf nicht vergessen: Wir haben hier auch gegenüber dem Unternehmen eine Verantwortung."
Mittlerweile sei der Verband den Vorwürfen sorgfältig nachgegangen, "so dass die Verbandsgremien nun eine ausreichende Grundlage haben, um über den Ausschluss der Aida GmbH zu entscheiden." Dafür habe der DDV das Unternehmen unter anderem zur Stellungsnahme aufgefordert. "Aida hat auf unsere Aufforderung nicht reagiert. Somit entscheiden Präsidium und Vorstand in der auf die Anhörung nächst folgenden Sitzung auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse." Diese Anhörung war für den 27.Oktober geplant, mittlerweile hat der DDV erste Entscheidungen bekanntgegeben.
So sei beschlossen worden, dass zwei Mitglieder wegen verbandsschädigenden Verhaltens mit sofortiger Wirkung aus dem Verband ausgeschlossen werden. Welche Unternehmen dies sind, gibt der DDV offiziell noch nicht bekannt.
Werden Unternehmen aus dem DDV ausgeschlossen, dürfen sie nicht länger mit der Verbandsmitgliedschaft werben. Das Logo des DDV habe für Geschäftspartner von Mitgliedsunternehmen eine hohe Signalwirkung, so Weng. Es stehe für Seriosität, Transparenz und Sicherheit in Bezug auf den Datenschutz. "Mit dem Ausschluss verlieren diese Unternehmen umgehend das Recht, das Logo des DDV zu führen. Sie können sich nicht mehr auf den Verband berufen und dessen Qualitätsversprechen für sich in Anspruch nehmen."
Als weitere Konsequenz aus dem Vorfall kündigte Weng an, dass die Regularien des DDV für Ausschlussverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. "Ist die Überprüfung neuer Mitglieder im Verband noch zeitgerecht? Kann das Ausschlussverfahren effizienter gestaltet werden? Kann die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden weiter verbessert werden? Auch darüber müssen wir in Präsidium und Vorstand sprechen und gegebenenfalls die Geschäftsordnung anpassen", so der Präsident.
Auch in diesem Punkt hat der Verband in der vergangenen Woche offenbar entsprechend Änderungen beschlossen. So solle künftig das Verfahren bei der Aufnahme neuer Mitglieder verschärft und das Prozedere bei Ausschluss wegen verbandsschädigenden Verhaltens beschleunigt werden. Bei der Neuaufnahme von Mitgliedern kommt künftig ein mehrstufiges Verfahren der Prüfung zum Einsatz, teilt der DDV mit. Erst dann befindet der Vorstand über die Aufnahme.
Das Ausschlussverfahren bei vorwerfbarem verbandsschädigenden Verhalten werde zudem erheblich beschleunigt, indem die Entscheidungszeiträume deutlich verkürzt werden. Nach Anhörung unter knapper Fristsetzung können Präsidium und Vorstand künftig in einer Telefonkonferenz kurzfristig über den Ausschluss entscheiden, so der DDV. (kr)
Update am 3. NovemberWie der DDV bekannt gibt, handelt es sich bei den ausgeschlossenen Mitgliedern um die Aida GmbH sowie EU Medien. Ein weiteres Mitglied, gegen das Vorwürfe erhoben worden waren, wurde nicht ausgeschlossen. Die Vorwürfe hätten sich, so der DDV, nicht bestätigt.
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