Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz ohne Wirkung?

14.07.2010 - Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung greift zu kurz. So lautet das vorläufige Fazit der Verbraucherzentralen. Wie eine bundesweite Umfrageaktion der Verbraucherzentralen zeigt, zeichnet sich im ersten Halbjahr 2010 keinesfalls ein Rückgang der Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung ab. Der Deutsche Dialogmarketing Verband wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hingegen vor, die Arbeit der Bundesnetzagentur zu gefährden.

Bereits Anfang des Monats ging aus einem Bericht des ARD-Politmagazins "Panorama" hervor, dass die Gesetzesänderung kaum Einfluss auf die Ausmaße von unerlaubten Cold Calls habe. Der VZBV zieht jetzt, wie in "Panorama" angekündigt, eine erste Zwischenbilanz der neuen Untersuchung zur Belästigung durch unerwünschte Anrufe.

Insgesamt zählte die Verbraucherzentrale 40.754 Beschwerden in einem Zeitraum von vier Monaten. "Auch knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung zeichnet sich keine substantielle Verbesserung der Situation für den Verbraucher ab", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle. Zwar gäbe es auffallend wenige Beschwerden im Bereich Telekommunikation, der 2007 noch das Negativranking anführte, hingegen sei die Gesamtzahl der Beschwerden im Schnitt steigend. Bei der Einführung des Gesetzes ginge aus der Begründung zum Gesetzesentwurf eine durchschnittliche Beschwerdezahl von 60.000 im Jahr hervor, so der VZBV. Besonders negativ fallen in der neuen VZBV-Umfrage die Lotterien und Gewinnspielfirmen auf, die gut zwei Drittel aller Beschwerden ausmachen.

Auch "Panorama" liegen nach eigenen Angaben Zahlen der zuständigen Beschwerdebehörde, der Bundesnetzagentur, vor, nach denen seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mindestens 57.000 Beschwerden eingegangen sind (August 2009 bis April 2010). Lediglich bei neun Beschwerden seien allerdings Bußgelder verhängt worden. Problematisch ist laut den Verbraucherzentralen auch, dass so genannte Predictive Dialer nach aktueller Rechtslage nicht mit Bußgeldern geahndet werden können. Hinter Predictive Dialern stehen Computerprogramme, durch die gleichzeitig viele Telefonanschlüsse angewählt werden können, von denen aber nur zum zuerst "Abhebenden" eine Verbindung hergestellt wird; alle anderen hören lediglich das Klingeln und erhalten beim Abheben keine Verbindung. Immerhin mehr als sieben Prozent der Beschwerden, die von den Verbraucherzentralen erfasst wurden, bezogen sich auf solche Anrufe.

Aus Sicht der Verbraucherschützer besonders bedenklich: Rund 80 Prozent der am Telefon geschlossenen Verträge sind nach den Ergebnissen der Umfrage den Verbrauchern untergeschoben. "Das Ergebnis ist für den Gesetzgeber ernüchternd: Vielen Verbrauchern wurde ein Vertrag untergeschoben, jeder Fünfte sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Nur ein Prozent der Verbraucher gab an, mit dem Anruf einverstanden gewesen zu sein", sagte Gerd Billen, Vorstand der VZBV. Die Forderung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherschutzministers Köberle aus dem Vorjahr bleiben somit bestehen. "Wir fordern die Bestätigungslösung und damit eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung. Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung zustande kommen, dürfen nicht ohne ausdrückliche Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden", so Köberle. Neben der Bestätigungslösung fordern das baden-württembergische Verbraucherministerium, der VZBV und die Verbraucherzentralen desweiteren eine Klarstellung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dass Einverständniserklärungen in die Telefonwerbung eine bewusste und spezifische Entscheidung des Verbrauchers verlangen, zudem höhere und wirksame Bußgelder (Verstöße sollen mit bis zu 250.000 Euro geahndet werden) sowie eine Verschärfung der Gewerbeordnung, um Personen oder Unternehmen ein Gewerbe zu untersagen, wenn diese systematisch das UWG missachten.

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