21.07.2009 - Mit dem branchenweit ersten Entgelttarifvertrag für Call-Center-Beschäftige setzten Walter Services und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) neue Maßstäbe in der Branche.
Mehr als sieben Monate kämpften Ver.di und die Beschäftigen von Walter Services für Tarifverhandlungen um Entgeltverträge. Nun gibt es eine Einigung, die für branchenunabhängige Call-Center generell richtungsweisend ist.
Schon 2004 hatte Walter Services als erstes Unternehmen der Branche mit Ver.di einen Rahmentarifvertrag zur Festlegung von Jahresarbeitszeitkonten und Urlaubsanspruch abgeschlossen. Der nun festgelegte Endgelttarifvertrag schafft einheitliche Vergütungsstrukturen für die rund 8.000 Beschäftigen der 15 Walter Services-Standorte deutschlandweit. Ver.di und die Angestellten konnten ihre Forderung von 7,50 Euro pro Stunde als Grundvergütung für Kundenberater durchsetzten.
Bisher galten laut Ver.di lediglich die unverbindlichen Entgeltbedingungen des Unternehmens mit einem Grundlohn von 5,11 Euro und einem Stunden-Bruttolohn von 7,15 Euro die Stunde. Aufgrund der Geschäftszahlen mit kräftigen Zuwächsen, hielt Ver.di die Forderung einer Einkommenserhöhung und die Einführung eines Tarifvertrages für gerechtfertigt. Die Beschäftigten sollten an den guten Geschäftsergebnissen beteiligt werden, so eine Pressemitteilung Ende vergangenen Jahres, als mit Protesten und Streiks für offizielle Tarifverhandlung gekämpft wurde.
Die nun ausgehandelte Grundvergütung gilt in der Branche als eine Art "Mindestlohn". Eine Steigerung der Bezüge auf 8,15 Euro bzw. 9 Euro pro Stunde sind unter dem Nachweis bestimmter Qualifikationen möglich. Für Teamleiter wurde eine einheitliche Grundentgeltvergütung von 9,20 Euro die Stunde vereinbart. Auch die Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit sind jetzt standortübergreifend festgelegt worden. Zudem wurde erstmalig die Ausbildungsvergütung für den Beruf "Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing" tariflich beschlossen. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend vm 1. Mai 2009 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2010.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie andere Unternehmen des Wirtschaftszweiges auf die Festlegung reagieren. Dass sich daran andere Call-Center-Betreiber messen lassen müssen, glaubt auch Ver.di-Verhandlungsführer Ulrich Beiderwieden. Die Vereinbarung würde als tarifliche Mindestvergütung branchenweit Auswirkungen haben. (kb)
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