03.07.2009 - Der Deutsche Bundestag hat am Freitag wie erwartet die Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Das Gesetz mit der Opt-in-Regelung und ihren zahlreichen Ausnahmen soll am 1. September in Kraft treten. Mit einem Einspruch durch den Bundesrat wird nicht mehr gerechnet. Die Dialogmarketing-Branche weiß jetzt zwar, woran sie ist, muss in den kommenden Monaten aber mit einer Zeit rechtlicher Unklarheiten leben.
"Die Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt geben künftig den verbleibenden Handlungsspielraum für Werbung vor und sind deshalb für die Praxis von herausragender Bedeutung", analysierte der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) in einer abschließenden Mitteilung. Der Verband will deshalb in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt Aufklärungsarbeit leisten.
Zusätzlich zu den im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Ausnahmen erlaube die jetzt beschlossene Fassung die Nutzung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, fasst der DDV zusammen. Außerdem würden Ausnahmen für den Fall eingefügt, dass eine Übermittlung oder Nutzung in transparenter Weise erfolgt. Die Ausnahme für B-to-B-Werbung sei wesentlich erweitert worden, so dass auch Ansprechpartner genannt werden könnten.
So wie der DDV kritisieren auch andere Wirtschaftsverbände, dass die konkrete Umsetzung in weiten Teilen auslegungsbedürftig bis unverständlich ist. Um Mitglieder und andere Interessierte zeitnah über die Änderungen bei den Datenschutznovellen zu informieren, veranstaltet der DDV drei Specials. Das erste findet bereits am 9. Juli in Köln statt.
ONEtoONE-Leser finden im Anhang dieser Meldung weitere Links und ein PDF, dass die wichtigsten Neuerungen zusammenfasst - anschaulich geschildert und kommentiert von Rechtsanwalt Ralf Rösler. (te)
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