18.12.2008 - Etappensieg für alternative Postdienstleister: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den bundesweiten Post-Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro pro Stunde gekippt.
Das Gericht wies damit eine Berufungsklage des Bundesarbeitsministeriums ab. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits in erster Instanz im März den Mindestlohn abgelehnt. Trotz des OVG-Entscheids ist der Post-Mindestlohn allerdings immer noch nicht vom Tisch. Das Bundesarbeitsministerium kann Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Und so lange gilt der Mindestlohn weiter.
Der Mindestlohn ist einer der Hauptstreitpunkte zwischen der Deutschen Post und ihren Wettbewerbern. Die alternativen Postdienstleister werfen der Bundesregierung - und auch der Deutschen Post - vor, mit dem Mindestlohn die seit Anfang 2008 gültige komplette Liberalisierung des deutschen Briefmarktes zu unterlaufen. Der Axel Springer Verlag hatte sich nach der Entscheidung der Bundesregierung für den Mindestlohn von der Pin AG zurückgezogen. Ein Großteil der Gesellschaften von Pin ging in die Insolvenz. (te)
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