10.11.2008 - Im Streit um "Einkauf Aktuell" haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) eine Niederlage hinnehmen müssen.
Die beiden Verlegerverbände hatten vor dem Landgericht Hamburg dagegen geklagt, dass "Einkauf Aktuell" mit weiteren redaktionellen Angeboten angereichert wird. Die Verleger hatten mit Hinweis auf die Beteiligung des Staates an der Deutschen Post argumentiert, der Staat dürfe nicht als Wettbewerber der Medien auf dem deutschen Anzeigenmarkt auftreten. Diese Klage hat das Landgericht Hamburg nun in erster Instanz abgewiesen.
Die Deutsche Post, die "Einkauf Aktuell" samstags an bis zu 17,6 Millionen Haushalte verteilt, bekräftigt derweil ihre Absicht, die Prospekte-Sammlung nebst Fernsehzeitung um zusätzliche Service-Komponenten zu erweitern. "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg hat gezeigt, dass wir als ganz normales Unternehmen frei und unabhängig agieren können", so ein Konzernsprecher. Die Deutsche Post wolle zwar nicht verlegerisch tätig werden, könne "Einkauf Aktuell" aber nun attraktiver gestalten. (te)
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