27.10.2008 - Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) haben ihren Gegenvorschlag zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) präzisiert und der Politik vorgelegt.
Kernpunkt des Alternativkonzeptes ist eine so genannte Auditoption. Unternehmen, die sich freiwillig einem Datenschutzaudit unterziehen, sollen personenbezogene Daten weiterhin ohne eine formale Einwilligung der Betroffenen für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung verwenden dürfen. "Als Verband, dessen Mitgliedsunternehmen sich bereits seit Jahrzehnten freiwillig zertifizieren lassen, begrüßen wir die Forderung eines Datenschutzaudits seitens der Politik und unterstützen auch den Vorschlag eines Datenschutzauditgesetzes", sagte DDV-Vize Patrick Tapp. "Hierin sehen wir ein geeignetes Instrument, illegale Datenverwendung zu unterbinden und Maßnahmen gegen Vollzugsdefizite bei der Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts zu ergreifen." Der DDV schlägt die eigenen Qualitäts- und Leistungsstandards QuLS vor, die schnell umgesetzt werden könnten.
Die weiteren Vorschläge der Verbände: Für Unternehmen, die sich keinem Datenschutzaudit unterziehen, soll es nach dem erarbeiteten Gegenentwurf nur noch wenige Ausnahmen vom Erfordernis einer Einwilligung geben. Eine Ausnahme soll für die Nutzung von Daten durch Unternehmen greifen, die diese für die eigene Ansprache der Betroffenen verwenden und mit Kenntnis des Betroffenen gespeichert haben. Außerdem soll die Nutzung von Ansprechpartnerangaben nach dem Willen des DDV bei der Ansprache von anderen Unternehmen keiner Einwilligung bedürfen. (te)
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de