27.10.2008 - Der aktuelle Referenten-Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz aus dem Bundes innenministerium führt zu heftigen Reaktionen. Die Verärgerung der Branche ist groß. Wenn dieser Entwurf tatsächlich alle parlamentarischen Hürden nehmen und zum Gesetz werden sollte, dann wird das Listenprivileg - außer für Spendenorganisationen - komplett gestrichen.
"Zu befürchten ist der Siechtod der Werbung per Post, mit allen Folgen für die Existenz der beteiligten Wirtschaftskreise, Arbeitsplätze - und nicht zu vergessen die Steuereinnahmen des Staates", so Volker Nickel, Sprecher des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW).
Auch Patrick Tapp, Vizepräsident des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV), will eine komplette Streichung des Listenprivilegs nicht hinnehmen. "Es muss Ausnahmen geben für Unternehmen, die sich einer Qualitätsprüfung unterziehen", fordert Tapp. Darin schließt er auch Spendenorganisationen mit ein. Wer dieses unabhängige Auditoring durchführen könnte, ist allerdings noch unklar. Staatliche Stellen wären nach Tapps Meinung damit überfordert. Der DDV-Vize: "Ich kann mir vorstellen, dass dieses Auditoring von Organisationen wie dem TÜV übernommen wird." (te)
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