25.09.2008 - Der Beschluss der Bundesregierung, die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post teilweise zu kippen, lässt noch einige Fragen offen. Unklar ist beispielsweise, ob auch unadressierte Mailings von den Neuregelungen erfasst werden.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen folgende Postdienstleistungen weiterhin umsatzsteuerfrei angeboten werden:
- die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm
- die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 Kilogramm
- die Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und - Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils bis zu 2 Kilogramm
- Einschreib- und Wertsendungen.
Nicht mehr umsatzsteuerfrei sind:
- Paketsendungen mit einem Gewicht von mehr als 10 Kilogramm bis zu 20 Kilogramm
- Adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils mehr als 2 Kilogramm
- Expresszustellungen
- Nachnahmesendungen
- Leistungen, die individuell vereinbart werden
- Leistungen, die zu Sonderkonditionen erbracht werden
Nach Meinung von Branchenbeobachtern wie Marten Bosselmann, Geschäftsführer des Bundesverbands internationaler Express- und Kurierdienste (Biek), sind die Sonderkonditionen die wichtigste Änderung. Jedes Unternehmen, das Rabatte mit der Deutschen Post aushandelt, müsste also Umsatzsteuer zahlen. Dies mag für die meisten Unternehmen kein Problem sein. Allerdings ist die Umsatzsteuer nicht für alle ein durchlaufender Posten. Bosselmann: "Direkt betroffen sind Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind - also Versicherungen, Banken, der gesamte öffentliche Sektor und Kirchen."
Bei der Auflistung der neuen Regelungen durch das Bundesfinanzministerium fällt zudem auf, dass ausschließlich von adressierten Sendungen die Rede ist. "Das könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass unadressierte Sendungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit bleiben", so Bosselmann. Die Betonung liegt hier aber auf "könnte".
Ohnehin ist längst noch nicht sicher, ob die Neuregelungen tatsächlich wie beschlossen ab 2010 umgesetzt werden. Auch nach Meinung von Biek-Geschäftsführer Bosselmann könnte der Europäische Gerichtshof schon bald zu einer anderen Auffassung gelangen. Zudem sei überhaupt nicht sicher, ob die Neuregelungen den Bundesrat passieren. (te)
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