18.08.2008 - In Sachen Datenschutz ziehen der Bundesverband der Verbraucherschützer sowie die beiden Dialogmarketingverbände DDV und CCF an einem Strang.
Alle drei Organisationen reagierten empört auf den Skandal um unrechtmäßige Abbuchungen von Bankkonten. Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein waren mehrere Beschwerden über solche Abbuchungen eingegangen, die nach dem Stand der Dinge vermutlich auf den illegalen Handel mit Kontodaten zurückzuführen sind.
Auch der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hatte einen Hinweis erhalten und daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Strafanzeige gestellt. Der DDV legt nach eigenem Bekunden großen Wert darauf, "die Ermittlungen auf ausnahmslos alle Unternehmen zu erstrecken, die in die branchenschädlichen und rechtswidrigen Machenschaften verwickelt sind". Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: "Dieser Vorgang ist strafbar! Das hat mit Dialogmarketing nichts zu tun. Das ist schlicht und einfach kriminell."
Das Call Center Forum (CCF) warnt ebenfalls vor Verallgemeinerungen. "Dass in der Diskussion jetzt Call-Center und Kriminelle in einen Topf geworfen werden, ist zwar bequem, entspricht allerdings nicht der Wirklichkeit in Deutschland", sagte CCF-Präsident Manfred Stockmann. Die Mehrheit der Call-Center-Dienstleister arbeite gesetzeskonform. Stockmann forderte, dass der kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Telefonwerbung schnell umgesetzt werden muss.
Dieser Forderung schließen sich auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) an. Sie warnen zwar vor einem ungezügelten Datenhandel und verlangen bessere gesetzliche Grundlagen, halten die vorliegenden Gesetzesentwürfe zum Bundesdatenschutz und zur Telefonwerbung aber für eine gute Grundlage. (te)
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