26.06.2007 - Der ehemalige Kabel-New-Media-Chef zahlt eine Geldauflage von 28.000 Euro und gilt damit als unschuldig.
Der Internetpionier Peter Kabel kann das Kapitel Kabel New Media endgültig schließen. Gut sechs Jahre nach der Insolvenz des börsennotierten Multimedia-Dienstleisters hat das Amtsgericht Hamburg das Verfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen eine Geldauflage von etwa 28.000 Euro eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor einen Strafbefehl beantragt. Dies ist laut Auskunft von Sprecher Rüdiger Bagger im Grunde Anklage und Urteil in einem und wird in der Regel bei eindeutigen Sachverhalten angewendet, so dass man auch von einem Schnellverfahren reden könne.Dass es zu keinem Urteil kam, hat Kabel einem Gutachten zu verdanken, das sein Anwalt Wolf Römmig einreichte.
Wenig Chancen haben nun die Kabel-New-Media-Aktionäre, die jahrelang auf eine Verurteilung Kabels gewartet hatten, um ihre Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Nach Ansicht des Hamburger Rechtsanwalts Dr. René Gralla, der etwa zwei Dutzend Kabel-New-Media-Aktionäre vertritt, tendieren die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage gegen Null. Eine endgültige Aussage könne er aber erst nach Einsicht der Akten machen, deren Zustellung bis zu vier Wochen dauere.
Kabel, der derzeit als Business Angel und Fachhochschuldozent tätig ist, ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass bei dieser Verfahrensgestaltung die Unschuldsvermutung weiter Bestand habe, er also als unschuldig gelte. Die Kosten für das Verfahren trage die Staatskasse. Kabel müsse lediglich für die Verteidigerkosten aufkommen. [k]brö[/k]
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