30.01.2007 - Google hat im Markenrechtsstreit um seinen E-Mail-Dienst Gmail erneut eine Niederlage erlitten.
Wie zuvor vor dem Hamburger Landgericht ist es dem Suchmaschinenbetreiber jetzt auch auf europäischer Ebene nicht gelungen, seine Marke europaweit schützen zu lassen. Das Harmonisierungsamt der Europäischen Union lehnte einen entsprechenden Antrag ab. Von der Entscheidung profitiert der Betreiber des E-Mail-Dienstes G-Mail, Daniel Giersch. Der Jungunternehmer hatte sich die Marke bereits vor sechs Jahren in Deutschland gesichert. Sollten die Berufungsinstanzen die bisherigen Urteile bestätigen, müsste Google seinen E-Mail-Dienst europaweit in Google Mail umbenennen. Davon wären auch die bereits existierenden E-Mail-Adressen betroffen. In Deutschland ist das nach dem ersten Urteil in Hamburg bereits geschehen. Google bietet seinen E-Mail-Dienst mit Ausnahme von Großbritannien überall unter der Bezeichnung Gmail an.
Giersch will seinen E-Mail-Dienst im April starten. Das Angebot verknüpft altbewährte Kommunikationslösungen wie Briefverkehr mit modernen Lösungen wie E-Mail oder Telefon. So kann beispielweise ein handschriftlich verfasster Brief per G-Mail-Botendienst abgeholt werden. Das Schriftstück wird dann digital umgewandelt und kann anschließend in E-Mail-Form oder als telefonische Sound-Datei weitergeleitet werden.
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